Die Sächsische Staatsregierung hat in der heutigen (23. März 2021) Kabinettssitzung dem Vierten Abkommen über die gemeinsame Finanzierung der Stiftung für das sorbische Volk zwischen dem Bund, dem Freistaat Sachsen und dem Land Brandenburg zugestimmt. Nach Unterzeichnung durch die drei Zuwendungsgeber wird das Abkommen rückwirkend zum 1. Januar 2021 in Kraft treten und gilt bis Ende 2025.

Barbara Klepsch, Staatsministerin für Kultur und Tourismus: „Sorbische Sprache und Kultur sind fest mit dem Freistaat verwoben und Teil der sächsischen Identität. Das neue Finanzierungsabkommen bietet eine gute und verlässliche finanzielle Grundlage, damit die Stiftung für das sorbische Volk ihre wertvolle Arbeit fortführen kann. Die Erhöhung der Finanzierung durch die drei Partner ist dabei ein klares Bekenntnis zum sorbischen Volk. Gleichzeitig erfüllen wir damit unsere Verpflichtung aus der Sächsischen Verfassung zur Förderung der Pflege und Entwicklung der sorbischen Sprache, Kultur und Überlieferung.“

Im Vierten Finanzierungabkommen werden pro Jahr 11,96 Millionen Euro vom Bund, 7,97 Millionen Euro vom Freistaat Sachsen und 3,99 Millionen Euro von Brandenburg getragen. Die Gesamtförderung der drei Finanzierungsgeber an die Stiftung erhöht sich damit von derzeit 18,60 Millionen Euro auf jährlich 23,92 Millionen Euro.

Die Finanzierungsanteile der drei Zuwendungsgeber wurden entsprechend dem Dritten Abkommen fortgeführt: im Verhältnis drei Sechstel Bund, zwei Sechstel Freistaat Sachsen und ein Sechstel Land Brandenburg. Das Abkommen verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn es nicht zwölf Monate vor Ablauf von einer der vertragsschließenden Seiten gekündigt wird.

Der Kabinettsbeschluss sichert die Zukunft zahlreicher aktuellen Vorhaben, zum Beispiel das Digitalisierungskonzept für eine stärkere Präsenz der sorbischen Sprache in den digitalen Medien, den Einsatz von Sprachmotivatoren zur stärkeren Anwendung der sorbischen/wendischen Sprache sowie zahlreiche kulturelle und soziale Projekte in der Lausitz.

Hintergrund:

Das am 15. Februar 2016 zwischen dem Bund, dem Freistaat Sachsen und dem Land Brandenburg geschlossene Dritte Abkommen über die gemeinsame Finanzierung der Stiftung für das sorbische Volk endete am 31. Dezember 2020. Es verlängert sich jedoch jeweils um ein Jahr, wenn es nicht zwölf Monate vor Ablauf von einer der beteiligten Seiten gekündigt wird. Da bisher keine der Seiten gekündigt hat, gilt dieses Abkommen derzeit fort.

Die Vertragspartner haben sich in ihren jeweilig geltenden Koalitionsverträgen zur Förderung der Stiftung für das sorbische Volk bekannt. Der Vertrag der sächsischen Koalitionspartner vom Dezember 2019 formuliert dabei das Ziel einer verlässlichen Finanzierung der Stiftung, welches eine zeitgemäße Förderung der sorbischen Sprache, Kultur und Identität auch unter gestiegenen finanziellen Anforderung möglich macht.

Mit dem Vierten Abkommen erhöht sich die Gesamtförderung der drei Zuwendungsgeber von derzeit 18,60 Millionen Euro jährlich auf 23,92 Millionen Euro. Für die drei Finanzierungsgeber verändert sich der Beitrag im Vierten Abkommen folgendermaßen: Bund: +2,66 Millionen Euro, Sachsen: +1,77 Millionen Euro (vorbehaltlich der Zustimmung des Sächsischen Landtages zum Doppelhaushalt 2021/2022), Brandenburg: +0,89 Millionen Euro.

Das Vierte Finanzierungsabkommen soll von den beiden Ministerpräsidenten und dem Bundesinnenminister unterzeichnet werden. Sobald auch das Kabinett des Landes Brandenburg zugestimmt hat, wird das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat die Unterzeichnung in die Wege leiten.

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