Das Bundeskabinett hat heute die Verlängerung und Weiterentwicklung des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“ gebilligt. Ziel ist es, die betriebliche Berufsausbildung zu stabilisieren und zu stärken. Ausbildungs- und Übernahmeprämien werden verdoppelt.
Die Zuschüsse zur Vermeidung von Kurzarbeit und die Förderung von Auftrags- und Verbundausbildung werden verbessert und ein Sonderzuschuss hilft Kleinstunternehmen. Kosten für externe Vorbereitungskurse werden anteilig übernommen.
Sachsens Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Dulig: „Das sind wichtige Verbesserungen auch für Auszubildende und Unternehmen in Sachsen. Die verbesserten Prämien werden hoffentlich mehr Unternehmen motivieren, junge Menschen auszubilden oder von Schließung betroffene Unternehmen bei der Aufrechterhaltung ihrer Ausbildungspflichten unterstützen. Eine gute Ausbildung ist ein wichtiger Grundstein für ein gutes Leben. Das müssen wir jungen Menschen auch in Krisenzeiten ermöglichen.“
Mit Blick in die Zukunft betont Dulig: „Wir müssen vermeiden, dass Angebot und Nachfrage auf dem Ausbildungsmarkt dauerhaft zurückgehen. Hier sind alle gefragt. Der Fachkräftenachwuchs ist unsere wirtschaftliche Zukunft. Deshalb müssen wir dringend die Ausbildungsbereitschaft in den Betrieben stärken. Die Azubis von heute sind die Fachkräfte von morgen.“
Sachsen war bereits im April 2020 auf Initiative des Wirtschafts- und Arbeitsministeriums mit einem ähnlichen Programm in Vorleistung gegangen und zählte damit zu den ersten Bundesländern. Es wurden damit Ausbildungsbetriebe unterstützt, die von Kurzarbeit während der Corona-Krise betroffen sind und nicht mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigen.
Hintergrund zu den heute vom Bundeskabinett beschlossenen Änderungen:
* Die Ausbildungsprämien für von der Corona-Krise betroffene Betriebe, die durch Neueinstellungen ihr Ausbildungsniveau halten oder erhöhen, werden – rückwirkend zum 16. Februar 2021 – zunächst in bisheriger Höhe verlängert.
* Für das neue Ausbildungsjahr werden die Prämien zum 1. Juni 2021 von 2000 und 3000 Euro auf 4000 und 6000 Euro verdoppelt. Damit werden zusätzliche Anreize für Ausbildungsbetriebe geschaffen.
* Die Zuschüsse zur Vermeidung von Kurzarbeit während einer Ausbildung werden attraktiver: Künftig können auch Zuschüsse zur Vergütung der Ausbilderin oder des Ausbilders gezahlt werden. Wie bisher kann zudem die Ausbildungsvergütung bezuschusst werden.
* All diese Leistungen können künftig Unternehmen mit bis zu 499 Mitarbeitenden beziehen. Bisher liegt die Grenze bei 249 Mitarbeitenden.
* Mit einem neuen Sonderzuschuss werden Kleinstunternehmen erreicht, die im zweiten Lockdown ihre normale Geschäftstätigkeit weitgehend einstellen mussten: Betriebe mit bis zu vier Mitarbeitern können pauschal 1 000 Euro bekommen, wenn sie ihre Ausbildungstätigkeit für mindestens 30 Tage fortgesetzt haben.
* Die Übernahmeprämie wird bis Ende 2021 verlängert und auf 6 000 Euro verdoppelt. Mit ihr wird künftig neben der Übernahme eines Auszubildenden aus einem Insolvenzfall auch bei pandemiebedingter Kündigung oder bei Abschluss eines Auflösungsvertrages unterstützt.
* Die Förderung einer Auftrags- oder Verbundausbildung wird attraktiver. Die Mindestlaufzeit wird auf vier Wochen verkürzt, die Höhe der Förderung nach der Laufzeit bemessen. Insgesamt können bis zu 8 100 Euro gezahlt werden. Künftig kann auch der Stammausbildungsbetrieb statt des Interimsausbildungsbetriebs die Förderung erhalten. Für Interimsausbildungsbetriebe entfällt die Begrenzung auf bis zu 249 Mitarbeitende ersatzlos.
Künftig können für pandemiebetroffene Unternehmen die Kosten für externe Abschlussprüfungsvorbereitungskurse für Auszubildende hälftig bezuschusst werden, maximal mit 500 Euro.
Für das Bundesprogramm stehen im Jahr 2021 500 Millionen Euro zur Verfügung. Weitere 200 Millionen Euro sind für Ausgaben im kommenden Jahr vorgesehen.
Für die Ausbildungsprämien, die Zuschüsse zur Verhinderung von Kurzarbeit, den Lockdown-II-Sonderzuschuss für Kleinstunternehmen und die Übernahmeprämie ist die Bundesagentur für Arbeit zuständig.
Die Förderung der Auftrags- und Verbundausbildung einschließlich der anteiligen Kostenübernahme für externe Abschlussprüfungsvorbereitungskurse wird von der Knappschaft-Bahn-See im Rahmen der Zweiten Förderrichtlinie durchgeführt. Die Änderungen dieser Förderrichtlinien erfolgen schnellstmöglich und treten anschließend unmittelbar in Kraft.
Nähere Informationen: https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Aus-und-Weiterbildung/Ausbildungsfoerderung/ausbildungsplaetze-sichern.html
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