Die Landesdirektion Sachsen (LDS) hat am 10. März 2021 auf Antrag der Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen (LTV) den Planfeststellungsbeschluss für den Bau eines gesteuerten Flutungspolders nahe der nordsächsischen Ortschaft Außig an der Elbe erlassen. Neben der Errichtung und dem Betrieb des Polders wurde auch der Bau eines Absperrdeiches mit Absperrbauwerk und Schöpfwerk in der Dahle genehmigt. Die Gesamtkosten für das Projekt werden sich voraussichtlich auf rund 56 Mio. Euro belaufen.
„An Sachsens größtem Fluss wird es erstmalig einen so genannten gesteuerten Flutungspolder geben – das ist ein Vorhaben von absolut überregionaler Bedeutung! Bei schweren Hochwasserereignissen, wie sie statistisch gesehen alle 100 Jahre auftreten, soll die Flutung des Polders die flussabwärts liegenden Gebiete an der Elbe vor Überschwemmung schützen.
Aber auch für die unmittelbaren Anlieger wird sich der Hochwasserschutz wesentlich verbessern. Mit dem Abschluss des Planfeststellungsverfahrens in meinem Haus wurde nun die Grundlage für die umfangreichen Baumaßnahmen gegeben. Das ist eine gute Nachricht für die ganze Region“, erläutert Regina Kraushaar, Präsidentin der Landesdirektion Sachsen, den Stellenwert des Vorhabens.
Durch den Absperrdeich und das Absperrbauwerk in der Dahle wird zukünftig auch ein Elberückstau in die Dahle verhindert und so der örtliche Hochwasserschutz für Außig, Seydewitz, Schirmenitz und Paußnitz hergestellt.
Der Flutungspolder wird ein Gesamtvolumen von circa elf Millionen Kubikmetern auf einer Fläche von etwa 370 Hektar haben. Es wurde im Verbund mit weiteren, bis zur Landesgrenze Sachsen-Anhalts geplanten Poldern in die Maßnahmenliste des Nationalen Hochwasserschutzprogramms des Bundes aufgenommen.
Vom Planfeststellungsbeschluss umfasst sind aber nicht nur die für das Funktionieren dieses Gesamtsystems erforderlichen Bauwerke und Anlagen, sondern auch Folgemaßnahmen. Dazu gehören die Errichtung einer Deichscharte im Zuge der Bundesstraße B 182 und umfangreiche Naturschutzmaßnahmen. So werden zum Beispiel an der Dahle und der Tauschke Renaturierungen vorgenommen und ein Wehr in Schirmenitz zurückgebaut.
Die Dauer des Planfeststellungsverfahrens von sechseinhalb Jahren ist für ein Vorhaben dieser Größenordnung durchaus positiv zu bewerten, zumal nach Prüfung der eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen die Planung nochmals geändert und das Anhörungsverfahren wiederholt werden musste. Für das Vorhaben bestand zudem die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung, deren Ergebnis bei der Zulassungsentscheidung berücksichtigt wurde.
Der Planfeststellungsbeschluss und die festgestellten Planunterlagen werden vom 14. April 2021 bis einschließlich 27. April 2021 in den Gemeindeverwaltungen Belgern-Schildau, Strehla und Cavertitz öffentlich zur Einsicht ausgelegt. Die Auslegung wird zuvor in den Gemeinden bekannt gemacht. Zeitlich parallel können die Unterlagen auch auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen unter der Rubrik „Bekanntmachungen“ eingesehen werden.
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