Zur Ausleihe und Rückgabe: Ab Montag, 8. März, öffnen die Stadtbibliothek und alle Stadtteilbibliotheken sowie die Fahrbibliothek nach der pandemiebedingten Schließung wieder zu den regulären Öffnungszeiten. Inhaberinnen und Inhaber des Bibliotheksausweises können die Bibliotheken für maximal 20 Minuten besuchen.
Die Personenzahl, die sich zeitgleich in der Bibliothek aufhalten kann, ist begrenzt und richtet sich nach Größe und Fläche der Standorte. Außerdem ist die Erfassung der Kontaktdaten notwendig. Besucher können das Formular „Datenerfassung zur Kontaktverfolgung“ auf der Webseite der Leipziger Städtischen Bibliotheken vorab herunterladen und ausgefüllt mitbringen.
In den Bibliotheken sind die bekannten Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten, wie der Mindestabstand von 1,5 Metern, das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes und das Waschen oder Desinfizieren der Hände. Zudem ist der Zutritt nur einzeln gestattet, Kinder bis 10 Jahre müssen in Begleitung eines Erwachsenen sein.
Versäumnisgebühren sind während der Schließzeit nicht entstanden und bleiben noch in der ersten Öffnungswoche ausgesetzt. Ab 15. März werden Versäumnisgebühren wieder satzungsgemäß berechnet. Eine Beratungsleistung durch Bibliothekspersonal sowie die Nutzung von Arbeits- und Leseplätzen ist nicht möglich. Auch für die Lern- und Spielangebote für Kinder vor Ort sowie für den Besuch von Veranstaltungen braucht es noch etwas Geduld.
Die Servicetelefone in den Standorten stehen weiterhin zur Verfügung. Dort können Interessierte Recherchefragen oder Fragen zur Ausleihe stellen. Die Stadtbibliothek ist unter 0341 1235341 erreichbar, die Stadtteilbibliotheken unter der Telefonnummer des jeweiligen Standortes.
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