Sachsens Polizei führt die Bodycam als reguläres Einsatzmittel ein – darüber informieren Innenminister Roland Wöller und Landespolizeipräsident Horst Kretzschmar heute in Dresden. Kerstin Köditz, in der Linksfraktion zuständig für Innenpolitik, erklärt dazu: „Mit der regulären Einführung sogenannter Bodycams bei der sächsischen Polizei schafft Sachsens entlassungsreifer Pannen-Innenminister Roland Wöller vollendete Tatsachen, bevor wichtige Fragen beantwortet sind.“
„So ist es keinesfalls erwiesen, dass die Körperkameras präventiv wirken, dass sie für Deeskalation sorgen und wirklich dazu führen werden, dass es etwa zu weniger Übergriffen auf und auch durch Einsatzkräfte kommt. Dem versprochenen Sicherheits-Plus steht ein riesengroßes Fragezeichen entgegen – von den Kosten einmal ganz zu schweigen!
Aus meiner Sicht sind vor allem datenschutzrechtliche Probleme nicht ausreichend geklärt. Details, unter welchen Umständen entsprechende Aufzeichnungen angefertigt werden dürfen, nannte das Innenministerium bisher jedenfalls nicht. In der Praxis wird das wohl der Entscheidung einzelner Beamtinnen und Beamten obliegen. Hier braucht es vor einem flächendeckenden Einsatz, der definitiv in vielen Fällen in Grundrechte eingreifen wird, unbedingt glasklare Maßgaben und auch entsprechende Schulungen.
So muss unter anderem sichergestellt werden, dass die unvermeidliche Aufzeichnung von Unbeteiligten auf ein absolutes Minimum reduziert wird. Auch darf der Einsatz von Bodycams nicht dazu führen, dass künftig die Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Versammlungen damit rechnen müssen, ohne ausreichenden Anlass gefilmt zu werden. Es muss zudem ein Tabu sein, dass die Polizei, die an Türen klingelt, weil die Musik zu laut war, in Wohnungen hinein filmt.
Sicherheit heißt aus meiner Sicht nicht, immer neue Einsatzmittel einzuführen. Zum A und O einer professionellen Arbeit der Polizei gehören in erster Linie eine solide Ausbildung und ordentliche Arbeitsbedingungen. Besser wäre es gewesen, vor der Einführung der Bodycams die immer noch anhängige gerichtliche Klärung der polizeigesetzlichen Grundlage abzuwarten.“
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