Nach der gestrigen Runde der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten mit der Bundeskanzlerin wurden umfangreiche Änderungen bei den Corona-Schutzmaßnahmen beschlossen. Das sächsische Kabinett hat sich dazu heute beraten und Eckpunkte für einen angepassten Entwurf der Corona-Schutzverordnung für den Freistaat vorgestellt.
Im Zentrum stehen dabei regelmäßige Schnell- und Selbsttests; in den sächsischen weiterführenden Schulen ist eine Testpflicht ab der Verfügbarkeit der Tests vorgesehen.
Dazu erklärt Christin Melcher, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Sächsischen Landtag: „Gerade für den Betrieb von Kitas und Schulen unter Pandemiebedingungen sind zur Sicherheit aller regelmäßige Tests essentiell. Wir begrüßen es, dass der Freistaat in die Offensive geht und entsprechende Testkapazitäten aufbauen wird, um den flächendeckenden, regelmäßigen Einsatz sicherzustellen.“
„Wir Bündnisgrüne stehen grundsätzlich für einen motivierenden, nicht für einen restriktiven Ansatz. Der Erfolg der Teststrategie steht und fällt mit der Akzeptanz der Bevölkerung, deshalb muss das Testen so einfach und attraktiv wie möglich sein. Allerdings ist uns bewusst, dass auch die beste Corona-Teststrategie nur funktioniert, wenn sie alle an Kita und Schule Beteiligten erfasst.
Eine Testpflicht für Personal an Schulen sowie Schülerinnen und Schüler ab Klassenstufe 5 ist aus unserer Sicht deshalb richtig – vor allem weil einfache und schmerzfreie oder schmerzarme Abstrich-, Gurgel- oder Spucktests angewandt werden. Da die Gruppen, Klassen und Kollegien in Kitas und Schulen in ihrer Zusammensetzung konstant sind, sollten bevorzugt gepoolte Testungen Anwendung finden, auch um Material zu sparen. Bei einem positiven Ergebnis müssen individuelle Testungen folgen.“
„Kritisch sehen wir, dass keine Änderungen bei Grundschulen und im Hort vorgesehen sind. Gerade dort, wo Schülerinnen und Schüler von der Testpflicht ausgenommen sind und die Umsetzung der Hygieneregeln kaum möglich ist, sollte zumindest ein Wechselmodell zur Anwendung kommen, um die Gruppen klein zu halten. Ich kann nicht nachvollziehen, dass die Regeln für den Grundschulen und den weiterführenden Schulen derart auseinanderfallen.
Wir wollen grundsätzlich mehr Möglichkeiten in die Hände der Schulen legen um dem Infektionsschutz und der Teilhabe an Bildung gerecht zu werden. Sofern einfache Selbsttests zur Verfügung stehen, sollten diese von allen Schülerinnen und Schülern, unabhängig von der Klassenstufe, angewandt werden. Ferner sollten kommunale und freie Träger von Kindertageseinrichtungen ermutigt werden, hinsichtlich einer Testpflicht arbeitsvertragliche Regelungen für pädagogisches und weiteres Personal in Kindertageseinrichtungen zu treffen.“
„Unverändert steht die Frage im Raum, ob Öffnungsschritte an fixe Daten oder an Inzidenzzahlen gebunden werden. Wenn, wie im Vogtlandkreis, Friseure just an dem Tag öffnen dürfen, an dem die Kitas und Grundschulen wieder schließen müssen, ist das absurd. Und diese Absurdität ist nicht banal – sie kostet Vertrauen. Es muss das gemeinsame Interesse der Staatsregierung sein, solche Divergenzen künftig zu vermeiden.“
Hintergrund:
Die gesundheitspolitische Sprecherin der Bündnisgrüne Landtagsfraktion Kathleen Kuhfuß hat sich ausführlich mit der Thematik Teststrategie befasst. Ihren Beitrag können Sie hier nachlesen: https://www.kathleen-kuhfuss.de/eine-teststrategie-fuer-sachsen-und-was-es-zu-beruecksichtigen-gilt/
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