Personen, die sich in der aktuellen Impf-Priorisierung nicht wiederfinden, können einen Antrag bei der Einzelfallstelle ihres Bundeslandes auf bevorzugte Schutzimpfung stellen. Dies sieht die Impfverordnung des Bundes vor.

Die Geschäftsstelle zur Beratung über die Einzelfallentscheidung wird am Dienstag (9. März) ihre Tätigkeit aufnehmen und ist dem Corona-Stab im Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zugeordnet. Die ärztliche Beratung erfolgt durch zwei Ärzte. In schwierigen oder unklaren Fällen kann ein Expertengremium hinzugezogen werden. Die Entscheidung wird durch die Geschäftsstelle an die Antragstellenden gesendet und gilt als Impfberechtigung in den jeweiligen Prioritätsstufen.

Der Einzelfall-Antrag gilt für die Fälle, die über die aktuelle Priorisierung nicht gedeckt sind und bei denen nach ärztlicher Beurteilung und Prüfung durch die Einzelfall-Stelle ebenfalls ein (sehr) hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus besteht.

Gesundheitsministerin Petra Köpping erklärt: „Die Einzelfallstelle ist ein Instrument für diejenigen wenigen Betroffenen, deren schwere Erkrankungen und Lebensumstände sich aktuell nicht in der jetzt schon sehr umfangreichen Liste der priorisierten Personen wiederfinden. Auch wenn nur wenige Einzelfälle davon profitieren werden, so sind diese Entscheidungen, die die Einzelfallstelle treffen wird, überaus wichtig, da sie Leben retten können. Mir ist noch einmal wichtig zu betonen, dass die Priorisierung im Moment noch notwendig ist, weil noch nicht hinreichend Impfstoff für die Gesamtbevölkerung zur Verfügung steht.“

Wer bisher schon formlos einen Antrag ans Sozialministerium, Deutsches Rotes Kreuz, seine Krankenkasse o. ä. gerichtet hat, wird gebeten, ebenfalls den förmlichen Antrag zu nutzen und diesen an die Einzelfallstelle zu schicken. Eine Weitergabe von formlosen Anträgen und deren Übernahme durch die Einzelfallstelle ist aus Gründen des Datenschutzes nicht zulässig.

Für einen Antrag füllen die Antragsteller vollständig das Antragsformular „Antrag auf Priorisierung für Corona-Schutzimpfung aus medizinischen Gründen“ aus und senden es gemeinsam mit der ärztlichen Beurteilung per Post an Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt – Geschäftsstelle Stelle Einzelfallentscheidung Corona-Impfung -, Albertstraße 10, 01097 Dresden oder per E-Mail an Einzelfallentscheidung@sms.sachsen.de.

Welche Informationen die ärztliche Beurteilung enthalten soll, entnehmen die Antragstellenden dem Merkblatt, welches dem Antragsformular angefügt ist. Dieses und weitere Informationen finden sie unter: https://www.coronavirus.sachsen.de/priorisierung-fuer-die-coronaschutzimpfung-9340.html

Anträge, die nicht vollständig sind oder bei denen die ärztliche Beurteilung fehlt, können nicht bearbeitet werden.

Hintergrund:

Ohne Einzelfall-Prüfung sind bereits jetzt verschiedene Krankheitsbilder Bestandteil der Prioritätsgruppen 2 und 3. Bei diesen Personen ist ein ärztliches Zeugnis der behandelnden Ärztin bzw. des behandelnden Arztes ausreichend, um ihre Impfberechtigung nachzuweisen. Sie können einen Termin vereinbaren, sobald die Priorisierungsgruppe freigegeben ist.

Darunter fallen in der Priorisierungsgruppe 2 Personen, bei denen ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht. Diese Personengruppe, derzeit nur unter 65Jährige, kann sich bereits jetzt impfen lassen:

* Personen mit Trisomie 21,

* Personen nach Organtransplantation,

* Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit psychiatrischer Erkrankung,

* Personen mit malignen hämatologischen Erkrankungen, nicht in Remission befindlichen Krebserkrankungen oder Krebserkrankungen vor oder während einer Krebsbehandlung oder einer onkologischen Anschlussrehabilitation,

* Personen mit interstitieller Lungenerkrankung, COPD, Mukuviszidose oder anderer ähnlich schwerer chronischer Lungenerkrankung,

* Personen mit Diabetes mellitus (HbA1c ≥ 58 mmol/mol 7,5%),

* Personen mit Leberzirrhose und anderer chronischer Lebererkrankung,

* Personen mit chronischer Nierenerkrankung,

* Personen mit Adipositas (BMI > 40).

Darunter fallen in der Priorisierungsgruppe 3, die aktuell noch nicht für Impfungen freigegeben ist, Personen mit

* behandlungsfreien in Remission befindlichen Krebserkrankungen, wenn die Remissionsdauer mehr als fünf Jahre beträgt,

* Immundefizienz oder HIV-Infektion, Autoimmunerkrankungen oder rheumatologische Erkrankungen,

* einer Herzinsuffizienz, Arrhythmie, einem Vorhofflimmern, einer koronaren Herzkrankheit oder arterieller Hypertonie,

* zerebrovaskulären Erkrankungen, Apoplex oder einer anderen chronischen neurologischen Erkrankung,

* Asthma bronchiale,

* chronisch entzündlicher Darmerkrankung,

* Diabetes mellitus (mit HbA1c < 58 mmol/mol oder < 7,5%),

* Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 30).

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