Die sächsischen Industrie- und Handelskammern (IHKs), Handwerkskammern (HWKs) und die Vereinigung der sächsischen Wirtschaft e. V. (VSW) haben zum Entwurf des Landeshaushalts für die Jahre 2021/2022 gegenüber der sächsischen Staatsregierung und den Fraktionsvorsitzenden des Sächsischen Landtags Stellung bezogen.
Zentrale Forderungen der sächsischen Wirtschaft mit Blick auf den anstehenden Doppelhaushalt sind:
· Abkehr von einem weiteren Stellenaufwuchs, da Sachsen bereits jetzt mehr Personal als vergleichbare Bundesländer beschäftigt. Notwendige Einstellungen bei Bildung und Innerer Sicherheit sind durch Stellenkürzungen im Verwaltungsbereich auszugleichen.
· Minimierung künftiger Personalaufwendungen und deren Ausfinanzierung, ohne den Generationenfonds anzutasten. Durch Struktur- und Digitalisierungsmaßnahmen muss eine Effizienzsteigerung der öffentlichen Verwaltung erreicht werden.
· Wiederanhebung der Investitionsquote auf 17 Prozent, wie sie in früheren Haushaltsjahren bereits realisiert wurde. Erreichbar ist dies durch die Konzentration verbliebener Haushaltsspielräume und die Kofinanzierungen künftiger EU-Förderprogramme auf Investitionen in Infrastrukturmaßnahmen, Innovationen und Wertschöpfung.
· Stärkere Ausrichtung staatlicher Wirtschaftsförderung auf die Bedürfnisse der Unternehmen. Gelder, die für den Aufbau neuer, teils paralleler Strukturen geplant sind, müssen gegenüber einer direkten Unternehmensförderung nachrangig behandelt werden.
Leitendes Motiv müsse sein, die Corona-Krise schnellstmöglich zu überwinden und dem Freistaat gleichzeitig Handlungsspielräume für notwendige Investitionen und Ausgaben, jetzt und in Zukunft, zu erhalten. Schwerpunkte für öffentliche Investitionen müssen im Bereich der Mobilität, der digitalen Infrastruktur und im Bildungsbereich liegen.
Um diese Ziele zu erreichen, bedarf der vorgelegte Rekordhaushalt für 2021 und 2022 von in Summe fast 43 Mrd. Euro aus Sicht der Wirtschaftsvertreter jedoch dringend einer Re-Priorisierung – dies auch angesichts der Tatsache, dass die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2023/2024 Minderausgaben von je 2 Mrd. Euro (rund 10 Prozent des Haushaltsvolumens) vorsieht.
Eine vorausschauende Haushaltspolitik hat sich in Sachsen bislang als richtige Devise erwiesen, und den derzeitigen Handlungsspielraum für Pandemie- und Krisenmaßnahmen erst ermöglicht. Einer weiter anwachsenden Verschuldung ist daher eine klare Absage zu erteilen, so die einhellige Meinung der Verfasser.
Die Haushaltsplanung müsse dem Dreiklang aus Sparen, im Sinne der Vermeidung unnötiger Ausgaben, zielgerichteter Investitionen und dem Erhalt dafür notwendiger Spielräume gerecht werden. Denn bereits vor der Corona-Krise habe sich der Strukturwandel in für Sachsen systemisch bedeutsamen Sektoren, wie Energie und Fahrzeugbau forciert, worauf auch der Landeshaushalt die richtigen Antworten finden muss.
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