Nach der sächsischen Corona-Schutzverordnung des Freistaates ist der Landkreis gehalten, das Alkoholverbot in der Öffentlichkeit zu regeln.
Mit der Allgemeinverfügung vom 01.02.2021 ist der Konsum von Alkohol im Landkreis Leipzig ist im Bereich von Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen sowie auf öffentlichen Parkplätzen und Parkplätzen vor Einkaufszentren und Groß- und Einzelhandelsgeschäften, in Parkhäusern, Parkgaragen, auf Parkdecks, auf Spiel- und Sportplätzen, vor und an Tankstellen, Busbahnhöfen, vor und in Bahnhöfen, Marktplätzen und in öffentlich zugänglichen Parkanlagen untersagt.
Die Allgemeinverfügung. Sie wird am 02.02.2021 wirksam und gilt bis 14.02.2021.
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