Ab sofort kann für Kunst- und Kulturprojekte im der zweiten Jahreshälfte eine städtische Förderung beantragt werden. Die Projekte müssen in der Zeit zwischen dem 1. Juli und dem 31. Dezember 2021 laufen und in freier Trägerschaft organisiert sein. Vorbehaltlich des Beschlusses zum Doppelhaushalt 2021/22 stehen Fördermittel in Höhe von 200.000 Euro zur Verfügung. Die Anträge müssen bis zum 31. März 2021 beim Kulturamt eingereicht werden.
Es werden Vorhaben in den Bereichen Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Musik, Kulturelle Bildung, Literatur, Soziokultur, Stadtteilkultur, Stadtgeschichte sowie Vorhaben mit interdisziplinären Charakter gefördert. Auch Anträge auf Katalogförderung, Debütförderung, Gastspiele und Wiederaufnahmen können gestellt werden.
Mit Blick auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie stehen insbesondere Projekte im Förderfokus, die Kunst und Kultur in hoher Qualität wieder vor Ort erlebbar machen, die persönliche Begegnung und sozialen Austausch ermöglichen, die Vor-Ort-Angebote in soziale Schwerpunkträume bringen und die von der Corona-Pandemie besonders betroffene Gruppen (Kinder, Jugendliche, Senioren) adressieren bzw. aktiv mit einbeziehen. Bei der Planung der Projekte sollten möglicherweise weiterhin geltende Kontaktbeschränkungen und Hygieneauflagen mitberücksichtigt werden.
Die Auswahl der Projekte erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren voraussichtlich bis Mitte Juni 2021. Grundlage dafür ist die Fachförderrichtline der Stadt Leipzig über die Förderung freier kultureller und künstlerischer Projekte und Einrichtungen (Fachförderrichtlinie Kultur). Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Im Vorfeld des Antragsschlusses besteht die Möglichkeit, sich von den Fachmitarbeitern/-innen des Kulturamts telefonisch beraten zu lassen. Eine Beratung wird insbesondere dann empfohlen, wenn zum ersten Mal ein Antrag auf Förderung gestellt werden soll. Außerdem kann die Anleitung zur Antragsstellung genutzt werden. Alle notwendigen Informationen sowie die Antragsformulare können unter www.leipzig.de/kulturfoerderung abgerufen werden.
Zur Antragstellung müssen zwingend die Antragsformulare des Kulturamts genutzt werden. Die Anträge müssen in Papierform mit rechtsverbindlicher Unterschrift bis zum 31. März 2021 eingereicht werden. Verspätet eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden. Deshalb wird bei Bedarf die Benutzung des Fristbriefkastens empfohlen. Dieser befindet sich am Personaleingang des Neuen Rathauses. Das Kulturamt bittet darum, von einer persönlichen Abgabe der Anträge zur Vermeidung von Kontakten abzusehen.
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