Bekanntmachung vom 01.02.2021: Aufstallungsgebot in den Risikogebieten bleibt bestehen. Die angeordneten Maßnahmen zum Ausbruch der Geflügelpest am 25.12.2020 in Mutzschen und am 30.12.2020 in Mutzschen Roda werden aufgehoben.
Aufstallungspflicht in Risikogebieten gilt weiter
Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA) hat eine Allgemeinverfügung zur Aufstallungspflicht für Geflügel (außer Laufvögeln) in Risikogebieten erlassen. Die allgemeine Stallpflicht in den Risikogebieten gilt weiter.
Danach haben Geflügelhalter, die Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Wachteln, Enten und Gänse entweder in einer Entfernung von 500 m oder weniger zu den Risikogebieten halten und/oder deren Geflügelbestände sich auf dem Gebiet bestimmter Ortslagen mit hoher Geflügeldichte befinden, haben ihr Geflügel unverzüglich in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung (Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss, wobei Netze oder Gitter, die zur Abdeckung nach oben genutzt werden, nur anerkannt werden, wenn ihre Maschenweite maximal 25 mm beträgt), aufzustallen.
Als Risikogebiete gelten Gebiete, in dem sich wildlebende Wasservögel sammeln wie Feuchtbiotope und Uferflächen von Flüssen, Seen oder Teichen. Im Landkreis Leipzig sind dies die Verläufe der Mulde, einschließlich beider Zuflüsse Zwickauer und Freiberger Mulde, der Weißen Elster, viele Seen und Teiche. In der Allgemeinverfügung zur Aufstallung im Dokument Download finden Sie die geltenden Regelungen sowie der genaue Auflistung der Risikogebiete.
Alle Allgemeinverfügungen sowie weitere Informationen finden sie hier: https://www.landkreisleipzig.de/gefluegelpest.html
Weitere Informationen zur Geflügelpest finden Sie auf der Seite des Friedrich-Löffler-Instituts: https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/
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