Zur Berichterstattung über Pläne der Kenia-Koalition zu einem „Gesetz für den Gesundheitsnotstand“ erklärt der Vorsitzende und rechtspolitische Sprecher der Fraktion Die Linke im Sächsischen Landtag, Rico Gebhardt: „Wir haben einen akuten Notstand bei der Parlamentsbeteiligung. Der muss beseitigt werden – die Regierung holt aber lieber die Instrumente der Notstandsgesetzgebung aus der Klamottenkiste heraus.“
„Die Mitbestimmung des Landtages über die Corona-Maßnahmen will die Regierung nicht gesetzlich regeln – aber wenn es um die eigenen Befugnisse geht, fällt es ihr offensichtlich leicht, ein Gesetz zu formulieren.
Ich kann ja verstehen, dass man die Fehler der Vergangenheit ausräumen und beispielsweise die Beschaffung von Schutzmaterial besser organisieren will. Ich bezweifle allerdings, dass eine Zwangsverpflichtung medizinisch geschulter ,Freiwilliger‘ vor Gericht standhielte.
Höchst problematisch ist vor allem, dass die Regierung den Notstand auch ohne Parlamentsbeteiligung feststellen will. Die Begründung, nur sie und nicht der Landtag könne auf die qualifizierte Bewertung des öffentlichen Gesundheitsdienstes zugreifen, ist eine faule Ausrede. Wir werden dafür streiten, dass solche Entscheidungen nicht am Parlament vorbei getroffen werden. Daran sollten auch die Koalitionsfraktionen interessiert sein.
Wir können unser Gemeinwesen vor allem besser gegen Pandemien wappnen, wenn wir ein leistungsfähiges Gesundheitswesen mit Krankenhäusern in öffentlicher Hand und ein Landesgesundheitsamt schaffen.“
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