In Sachsen gibt es derzeit weiterhin eine Vielzahl von Corona-Infektionen in Alten- und Pflegeeinrichtungen. Konkret sind es 266 Einrichtungen mit 860 betroffenen Mitarbeitern und 1979 betroffenen Bewohnern. Vor diesem Hintergrund weist Gesundheitsministerin Petra Köpping auf die aktuellen Vorgaben der Corona-Schutz-Verordnung hin. Demnach sind Alten- und Pflegeeinrichtungen weiterhin zur regelmäßigen Testung ihrer Beschäftigten verpflichtet, möglichst zweimal wöchentlich.
„Ich appelliere eindringlich an die Verantwortung der Träger und Heimleitungen, die Testungen wie angeordnet durchzuführen. Verstöße sind nicht hinnehmbar, die Dokumentation der Testungen wird auch kontrolliert. Die aktuellen Infektionszahlen in den Einrichtungen zeigen eindringlich, dass diese Vorgabe dringend notwendig ist. Sie ist auch im Interesse der Einrichtungen. Wir müssen Infektionsketten schnellstmöglich und kontinuierlich erkennen und unterbrechen, um unsere älteren Menschen zu schützen.“
Besuchern in Alten- und Pflegeeinrichtungen darf der Zutritt nur nach erfolgtem Corona-Schnelltest mit negativem Testergebnis und mit einer Mund-Nasenbedeckung – soweit möglich mit FFP2-Maske oder vergleichbarem Standard – gewährt werden. Erlaubt ist auch ein PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist.
Samstag, der 9. Januar 2021: Schärfere Kontaktbeschränkungen beschlossen
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