Die Stadt hat in einem aufwändigen Verfahren einen neuen, marktkonformen Erbbauzins für Geschosswohnungsbau in Höhe von 2,5 Prozent ermittelt. Der Grundstücksverkehrsausschuss wurde in seiner gestrigen Sitzung entsprechend informiert. Damit wird die Stadt ihre Grundstücke für Wohnungsbau künftig mit einem Erbbauzinssatz von 2,5 Prozent – statt wie bisher vier Prozent – veräußern. Dies betrifft etwa private Baugemeinschaften, die Wohnbaukonzepte auf städtischem Grund verwirklichen wollen.
Das Liegenschaftsamt, das Amt für Wohnungsbau und Stadterneuerung sowie das Amt für Geoinformation und Bodenordnung hatten eine Verfahrensweise entwickelt, aus der der marktkonforme Zinssatz abgeleitet werden kann. Die geringe Anzahl von abgeschlossenen Erbbaurechtsverträgen in Leipzig in den vergangenen Jahren liefert ein Indiz dafür, dass der bisherige nicht marktkonform war. Der neu ermittelte Zinssatz wird künftig alle zwei Jahre überprüft.
Matthias Kaufmann, Leiter des Liegenschaftsamtes, sagt: „Der bisherige Erbbauzinssatz von vier Prozent war für künftige Bauherrinnen und Bauherren aus kalkulatorischer Sicht nicht attraktiv genug. Mit der Senkung können wir mehr mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraum schaffen und kooperative Wohnprojekte für Baugruppen in Leipzig fördern.“
Baugruppen erhalten zudem eine längere Frist, um sich im ersten städtischen Konzeptverfahren für kooperatives und bezahlbares Bauen verbindlich zu bewerben. Hierfür hatte es bereits vier Informationsveranstaltungen und Grundstücksbegehungen gegeben. Aufgrund der Corona-Pandemie gestaltete sich die Gruppenfindung und Konzepterstellung für Interessenten jedoch schwierig. Daher erhalten die Baugemeinschaften nun mehr Zeit zur Verfeinerung ihrer Planungen.
Die Konzepte können im Zeitraum vom 1. März 2021 bis 31. Mai 2021 eingereicht werden. Neben dem Erbbauzinssatz sind die aktuellen Verkehrswerte Teil der Ausschreibungsunterlagen und bilden die Grundlage für den Abschluss der Erbbaurechtsverträge.
Seit 2018 stellt die Stadt Leipzig städtische Grundstücke zweckgebunden zur Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Wohnraum im Erbbaurecht bereit. Durch den Zinssatz von 2,5 Prozent wird das Erbbaurecht zu einem noch wirkungsvolleren Werkzeug für die Gestaltung des hiesigen Wohnungsmarktes. Weitere Informationen zum Konzeptverfahren gibt es online unter www.leipzig.de/konzeptverfahren.
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