Sabine Friedel, bildungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, am Dienstag zur bevorstehenden Verabschiedung des Bildungsstärkungsgesetzes: „Sachsen schafft das Schulgeld für Erzieherinnen und Erzieher ab. Nachdem vor einigen Jahren die Pflegeausbildung kostenfrei wurde, regeln wir das jetzt für eine weitere wichtige Berufsgruppe. Die Mehrheit dafür steht“, blickt SPD-Bildungsexpertin Sabine Friedel auf die morgige Landtagssitzung voraus.

„Dieser Schritt war längst überfällig, sind doch die sozialen Berufe für unsere Gesellschaft enorm wichtig. Ihren Dienst am Menschen kann keine Digitalisierung ersetzen. Wir wollen diese Berufe weiter stärken und sind froh um jeden Schritt.“

Im Laufe der Beratungen hat die Koalition den Entwurf des Bildungsstärkungsgesetzes weiterentwickelt und einen Änderungsantrag formuliert. Dieser sieht unter anderem vor, neben der Erzieherausbildung auch die Ausbildung in der Heilerziehungspflege kostenfrei zu stellen. Damit kann die Inklusion in der frühkindlichen Bildung weiter vorangebracht werden.

„Das war erst aus finanziellen Gründen nicht möglich. Inzwischen ist es aber gelungen, diese Mittel aus dem SPD-Budget des ‘Start2020’-Programms bereitzustellen. So wird rückwirkend zum August 2020 auch diese Ausbildung schulgeldfrei und damit eine Forderung zahlreicher Verbände umgesetzt.“

„Mit dem Bildungsstärkungsgesetz führen wir außerdem ein verbindliches Fachkräfte-Monitoring ein. Dies wird in Zukunft helfen, Bedarfe frühzeitig zu erkennen, um so eine langfristige Fachkräfte-Strategie zu entwickeln. Wir haben im Änderungsantrag nochmals klargestellt, dass unser Anspruch weiterhin gut ausgebildete und hoch qualifizierte Pädagogen sind. Als Referenzpunkt für die Bedarfsplanung haben wir daher den Erzieherberuf mit einer Ausbildung auf Niveaustufe 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens definiert.“

„Um kurzfristig auf den bestehenden Fachkräftemangel reagieren zu können, wird der bereits im Krippen-Bereich praktiziere Einsatz von Assistenzkräften auch im Kindergarten und Hort ermöglicht. Im Nachgang der Anhörung hat die Koalition auch in diesem Bereich nachgeschärft. Klar ist, dass die Vor- und Nachbereitungszeit auch für Assistenzkräfte gilt und die 20-Prozent-Grenze je Einrichtung gilt. Zugleich wird mit dem Einsatz von Assistenzkräften ein Qualifizierungsanspruch verbunden.

Ziel muss es sein, dass sich die pädagogisch vorqualifizierten Assistenzkräfte berufsbegleitend zur Erzieherin beziehungsweises zum Erzieher fortbilden können. Dies wird das Kultusministerium in der Qualifikationsverordnung regeln. Und bei der Überarbeitung der Qualifikationsverordnung sollte es auch zur Öffnung für weitere Berufsgruppen kommen. So sollten Tanz-, Musik-, Theater- oder Kunstpädagogen als Fachkräfte in Kitas mit entsprechenden Konzepten eingesetzt werden können.“

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