In Sachsen wurde ein erster Fall von hochpathogener Aviärer Influenza (HPAI, „Geflügelpest“) in einem Geflügelbestand bestätigt. Bei einer Probe eines kranken Tieres aus einem Betrieb im Landkreis Leipzig ermittelte die Laboruntersuchung der Landesuntersuchungsanstalt Sachsen ein positives Ergebnis. Das Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesinstitut für Tiergesundheit, hat den Fall heute amtlich bestätigt.
Sozialministerin Petra Köpping erklärt: „Es ist schon sehr herausfordernd, dass nach der Corona-Pandemie und der Afrikanischen Schweinepest mit der Geflügelpest uns jetzt der dritte Krisenfall ereilt. Aber unsere Strukturen der Tierseuchenbekämpfung sind vorbereitet.
Es ist wichtig, dass alle Tierhalter die Vorschriften ernst nehmen und die Stallpflicht einhalten, wenn sie erlassen wird. Das verhindert einen Übertrag des Geflügelpesterregers auf größere Tierbestände und verhindert damit weiteren wirtschaftlichen Schaden. Zudem sind die ohnehin gesetzlich vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten.“
Die Veterinärbehörden haben den Tierbestand sofort gesperrt, sodass eine Weiterverbreitung des Erregers ausgeschlossen ist. Die notwendigen Maßnahmen der Tierseuchenbekämpfung, u.a. die Tötung des Gesamtbestandes und die unschädliche Beseitigung der Tiere sind durch das zuständige Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA) in Abstimmung mit dem bereits wegen der Afrikanischen Schweinepest einberufenen Landestierseuchenbekämpfungszentrum (LTBZ) eingeleitet.
Der Landkreis wird entsprechende Restriktionsgebiete einrichten, in denen eine Stallpflicht für Zucht- und Nutzgeflügel gilt. Über eine Stallpflicht im gesamten Landkreis wird zeitnah entschieden.
Die Geflügelpest hat seit mehreren Wochen in Norddeutschland neben Wildvögeln auch zahlreiche Nutztierbestände betroffen. In Sachsen war im aktuellen Geschehen bisher nur ein Wildvogel im Landkreis Nordsachsen positiv getestet wurden. Das Friedrich-Loeffler-Institut schätzt die Gefahr der Einschleppung vor allem über Wildvögel als hoch ein. Eine Übertragung auf den Menschen bei dem jetzigen Erreger H5N8 ist bisher nicht nachgewiesen.
Der Freistaat Sachsen hatte bereits einen Vorsorgevertrag geschlossen, der jetzt aktiviert wurde. Dadurch ist eine tierschutzgerechte Tötung und Entsorgung in kurzer Zeit garantiert. Der betroffene Tierhalter erhält eine Entschädigung für den Verlust der Tiere. Die Tierseuchenkasse und Freistaat übernehmen jeweils zur Hälfte die Kosten für den Verlust der Tiere als auch für deren Tötung.
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