Die Zahl der Infektionen liegt heute bei 759 (+ 14 zum Vortag). Das sind fortlaufend alle Infektionen, die seit Anfang März 2020 im Kreisgebiet nachgewiesen wurden. Darunter sind 186 Personen, die aktuell mit dem Virus Covid-19 infiziert sind. Bislang wurden im Landkreis Leipzig sechs Todesfälle im Zusammenhang mit dem Corona-Virus bekannt. In Quarantäne befinden sich derzeit 640 Personen.
Die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen beträgt nun 103,5. Der Inzidenzwert bei rund 258.000 Einwohnern errechnet sich wie folgt:
Wert der Neuinfektionen – Wert der Neuinfektionen vor 7 Tagen : 2,58 = Inzidenz
Seit heute gilt in Sachsen eine neue Corona-Schutzverordnung
Die folgenden Beschränkungen sollen zunächst bis Ende November gelten.
Kontakte: Ab Montag dürfen sich in der Öffentlichkeit maximal zehn Personen aus zwei Hausständen treffen. Im Privaten dürfen sich im eigenen Hausstand maximal zehn Personen aus zwei Hausständen oder maximal fünf Personen treffen.
Gastronomie: Diskotheken und Kneipen, Bars und Clubs müssen schließen. Restaurants dürfen nur noch außer Haus verkaufen. Lieferdienste sind weiter erlaubt, Kantinen dürfen offenbleiben.
Sport und Freizeit: Fitnessstudios, Kinos, Saunen und Schwimmbäder Volksfeste, Jahrmärkte, Weihnachtsmärkte, Freizeit- und Vergnügungsparks, Zoos, Discotheken, Messen, Tagungs- und Kongresscentren, Museen, Musikschulen, etc. dürfen nicht öffnen, auch der Freizeitsport wird wieder ausgesetzt. Profisport wie die Fußball-Bundesliga ist nur noch ohne Zuschauer möglich.
Reisen: Touristische Reisen sind nicht mehr möglich. Übernachtungen sind nur noch bei beispielsweise beruflichen Zwecken erlaubt. Schulfahrten sind ebenfalls nicht mehr möglich.
Dienstleistungen: Friseure und Physiotherapeuten können weiterarbeiten. Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios werden dagegen geschlossen.
Geschäfte und Supermärkte: Groß- und Einzelhandel können weiter geöffnet bleiben, wenn sie stärker als bisher die Kundenzahlen begrenzen. Auf zehn Quadratmetern Verkaufsfläche darf sich jeweils nur ein Kunde aufhalten.
Schulen, Kindergärten und Horte: Bleiben offen. Weiterhin dürfen Jugendclubs mit pädagogischer Betreuung offenbleiben
Weitere Informationen – ggf. mit einer zeitlichen Verzögerung – finden sie auf der Seite des Robert-Koch-Institut unter COVID-19-Dashboard (https://corona.rki.de) dargestellt. Eine detailliertere Analyse gibt es im täglichen Lagebericht des RKI
Für Sachsen finden Sie weitere Informationen auf: https://www.coronavirus.sachsen.de/ oder auch unter https://www.landkreisleipzig.de/corona_virus.html
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