Bei größerem und vor allem unübersichtlichem Infektionsgeschehen nutzt der Landkreis Leipzig die Möglichkeit, die häusliche Quarantäne über eine Allgemeinverfügung anzuordnen. Diese richtet an einen definierten Personenkreis. Es werden keine Bescheide für Einzelpersonen erstellt.
Betroffen sind derzeit
- Grundschule Markkleeberg-Großstädteln – Schüler, Lehrer, Horterzieher, Praktikanten und Schulbegleiter – bis 01.12.2020
- Grundschule Lobstädt – nur die SchülerInnen – bis 03.12.2020,
- Kita Arche Noah in Wurzen – Kinder, Erzieher und Praktikanten – bis 25.11.2020
- Klassen der Oberschule Grimma – SchülerInnen – bis 23.11., 24.11. und 26.11. – je nach betroffener Klasse
- Grundschule Parthenstein und Hort – SchülerInnen, LehrerInnen und ErzieherInnen – 20.11.2020
Bitte halten Sie die Kontaktbeschränkungen ein und achten Sie auf den Gesundheitszustand ihrer Kinder.
Die Allgemeinverfügungen finden Sie im Dokument-Download.
Hinweise
Entschädigung: Wenn Eltern wegen der notwendigen Betreuung einen Verdienstausfall haben ist eine Entschädigung beziehungsweise Erstattung nach § 56 Abs. 1a des Infektionsschutzgesetz möglich.
Ist die erwerbstätige sorgeberechtigte Person
- ArbeitnehmerIn, stellt den Antrag die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber.
- Selbstständige oder Selbständiger, stellt diese den Antrag selbst.
Voraussetzung ist, dass das Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder aus andern Gründen auf Hilfe angewiesen ist. Es darf auch keine anderweitige zumutbare Betreuungsmöglichkeit geben (Familienmitglieder o.ä.). Es besteht auch nicht die Möglichkeit in Homeoffice zu arbeiten.
Die Sorgeberechtigten weisen eine Entschädigung nach § 56 Abs. 1 a für den Verdienstausfall wegen der notwendigen Betreuung gegenüber ihrem Arbeitgeber durch die Allgemeinverfügung nach. Es werden keine Einzelbescheide erstellt.
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