Innenminister Wöller: „Mit der Vorlage des Prüfberichts von Herrn GenStA a. D. Fleischmann ist ein wesentlicher Beitrag zur Aufarbeitung der Ereignisse um die ehemalige ZentraB Fahrrad in Leipzig geleistet worden. Den im Bericht aufgezeigten Schwachstellen werden wir mit strukturellen Veränderungen begegnen und dabei eine adäquate Medienarbeit prüfen. Nach Abschluss aller strafrechtlichen Verfahren gegen die Beschuldigten werden in Abhängigkeit der gerichtlichen Entscheidungen personelle Konsequenzen gezogen.“
Im Juni 2020 beauftragte der Sächsische Staatsminister des Innern, Prof. Dr. Roland Wöller einen Sonderermittler mit der Prüfung der Asservatenverwaltung in der Sächsischen Polizei, insbesondere mit Fokus auf die Veräußerungen von asservierten Fahrrädern bei der Polizeidirektion Leipzig.
Herr Generalstaatsanwalt a. D. Klaus Fleischmann führte die Untersuchungen durch und legte Mitte November 2020 einen Bericht vor.
Wesentliche Prüfergebnisse:
Die strafrechtlichen Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Bekannt sind bis jetzt jedoch inzwischen mehrere Modi operandi hinsichtlich der Veräußerung von Fahrrädern. Neben der Abgabe von Fahrrädern über einen gemeinnützigen Verein wurden auch fingierte Abgaben an andere Vereine festgestellt sowie manipulierte Eingaben in die ISFASS-Datenbank (Integriertes System Fahrraderfassung und Suche).
Es wurden mindestens 250 asservierte Fahrräder an Dritte (davon zahlreiche Polizeibeamte) veräußert. Der Schaden beträgt nach jetziger Schätzung wahrscheinlich mehr als 5.000 €. Aber es gibt bisher keine Hinweise auf strukturelle Korruption innerhalb der Polizeidirektion Leipzig.
Organisatorische Umstände der ZentraB haben das rechtswidrige Vorgehen der Bediensteten begünstigt (z.B. stetig steigende Vorgangszahlen, unmittelbare Vorgesetzter der ZentraB Fahrrad wechselten regelmäßig – so genannter »Umläuferposten«).
Die strafrechtliche Erstmaßnahmen der PD Leipzig ist den Untersuchungsergebnissen zufolge nicht zu beanstanden. Bis Juni 2020 wurden die Ermittlungen jedoch nicht mit dem notwendigen Nachdruck durchgeführt. Die Übergabe der Ermittlungen an das LKA war nachvollziehbar und richtig.
Die Kritik an der zu spät erfolgten Information des SMI durch die PD Leipzig bleibt bestehen. Die internen Maßnahmen der PD Leipzig erwiesen sich als richtig, wenngleich sie auch aufgrund der damals schwierigen Personalsituation nur zurückhaltend durchgeführt wurden.
Weder SMI noch PD Leipzig haben öffentlich über die Vorfälle kommuniziert. Spätestens ab Januar 2020 wäre seitens des SMI die Verfügung einer Berichtspflicht angezeigt gewesen.
Die Prüfergebnisse basieren auf Auskünften der Generalstaatsanwaltschaft. Es konnte im Rahmen der Ermittlungen keine Einsicht in die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft genommen werden.
Wie geht es jetzt weiter?
Künftig soll eine sachsenweite einheitliche und revisionssichere Regelung zum Umgang mit Asservaten in der Polizei geschaffen werden. Ferner wird die Dienst- und Fachaufsicht – insbesondere bei Organisationsstrukturen wie denen der ZentraB – proaktiver und enger gestaltet.
Darüber hinaus wird mit Bekanntwerden von strafrechtlich relevantem Verhalten von Bediensteten der Polizei Sachsen kontinuierlich die Möglichkeiten adäquater Medienarbeit geprüft.
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