Das sächsische Kabinett hat heute den Gesetzentwurf zur Finanzierung der sächsischen Kommunen für die kommenden zwei Jahre auf den Weg gebracht. Er ist das Ergebnis intensiver Beratungen mit den Vertretern der kommunalen Landesverbände und gutachterlicher Begleitung, die Ende September abgeschlossen wurden. Im Mittelpunkt steht eine breitere Verteilungsgerechtigkeit und die Sicherung der kommunalen Finanzausstattung trotz der COVID-19-Pandemie.
Obwohl bei den Steuereinnahmen – pandemiebedingt – erhebliche Einbrüche zu verzeichnen sind, konnte die Höhe der zur Verfügung stehenden allgemeinen Deckungsmittel der Kommunen in den Jahren 2021 und 2022 mit jeweils rund 6,8 Milliarden Euro (ggü. 6,7 Milliarden Euro im aktuellen Jahr) gesichert werden. Stabilität und Kontinuität bei der Aufgabenerfüllung auf kommunaler Ebene sind somit gewährleistet.
„Das Kabinett hat heute ein modernes und starkes Finanzausgleichssystem beschlossen. Dabei bleiben die Grundzüge des Systems unangetastet. Gleichzeitig trägt es finanzwissenschaftlich abgesichert den Belastungsunterschieden zwischen den Städten, Gemeinden und Landkreisen noch besser als bisher Rechnung. Damit erreichen wir unser Ziel, ein gerechteres Verteilungsergebnis im Finanzausgleich sicherzustellen“, bewertete Sachsens Finanzminister Hartmut Vorjohann den vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf.
Der Gesetzentwurf wird nun in den Sächsischen Landtag eingebracht und soll im Frühjahr 2021 durch diesen beschlossen werden.
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