Am 25. November ist der Internationale Tag gegen Gewalt gegen Frauen. Dazu erklärt die stellvertretende Vorsitzende des DGB Sachsen, Anne Neuendorf: „Gewalt gegen Frauen hat viele Gesichter, sie kommt in allen Lebensbereichen und in allen sozialen Schichten vor, körperlich und psychisch. Unsere gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist es, der Gewalt gegen Frauen in allen Formen entgegen zu treten und Frauen dabei zu unterstützen, in einen Umfeld ohne Gewalt leben zu können.“
Häusliche Gewalt nimmt auch in Deutschland seit Jahren zu. Die Coronapandemie hat die Situation von Frauen, die häusliche Gewalt erfahren, verschlimmert. Der Freistaat Sachsen ist weiter gefordert, die finanzielle Unterstützung für Beratungsstellen und Schutzeinrichtungen auszubauen.
„Viele Frauen haben dennoch Unterstützung der Schutzeinrichtungen erfahren. Vor den dort arbeitenden Menschen haben wir größten Respekt und bedanken uns bei ihnen für ihre wichtige Arbeit“, so Neuendorf. „Initiativen, Institutionen und Frauenhäuser geben ihr Bestes, um Betroffenen außerhalb der eigenen vier Wände Ansprache, Beratung und Schutz zu bieten.
Wir brauchen ein verlässlich finanziertes flächendeckendes Netz von Beratungs- und Hilfsangeboten für alle Betroffenen. Die Mitarbeiterinnen müssen weiter als systemrelevant eingestuft werden, und der Freistaat Sachsen muss die Mittel dafür bereitstellen, in Zeiten der Coronapandemie und darüber hinaus Frauen zu schützen und Straftäter konsequent zu verfolgen. Dazu gehört auch, frauenfeindliche Straftaten als solche zu erfassen.“
Mit der #MeToo-Debatte wurde sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz weltweit thematisiert. Passend dazu beschloss die Internationale Arbeitsorganisation vor einem Jahr ein Übereinkommen gegen Gewalt und sexuelle Belästigung in der Arbeitswelt samt Empfehlungen zur Umsetzung in den Nationalstaaten. Das ist ein großer Erfolg der Gewerkschaften, die sich auf nationaler und internationaler Ebene jahrelang vehement dafür eingesetzt hatten.
Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) hat 2019 mit ihrer „Konvention C190“ erstmals ein Übereinkommen gegen Gewalt am Arbeitsplatz beschlossen, das eine weltweit gültige Definition von sexualisierter Belästigung und Gewalt festgelegt. Diese bezieht sich nicht allein auf den Arbeitsplatz, sondern auf die Arbeitswelt insgesamt und alle Beschäftigten, ob fest angestellt oder nicht.
Erfreulich klar wird darin definiert, was unter „Gewalt und Belästigung“ zu verstehen ist: Dies sind inakzeptable Verhaltensweisen und Praktiken oder deren Androhung, ganz gleich ob es sich um ein einmaliges oder ein wiederholtes Vorkommnis handelt, die auf physischen, psychischen, sexuellen oder wirtschaftlichen Schaden abzielen, diesen zur Folge haben oder wahrscheinlich zur Folge haben und die auch geschlechtsspezifische Gewalt und Belästigung umfassen.
„Diese Konvention muss jetzt rasch in der Lebenswelt der Menschen ankommen, denn nur so können sich Frauen und Männer besser gegen Gewalt und sexuelle Übergriffe in der Arbeitswelt wehren.” so Neuendorf.
„Allerdings sind dabei noch einige Hürden zu nehmen: Damit Frauen und Männer sich wirksam gegen Gewalt und sexualisierte Übergriffe in der Arbeitswelt wehren können, muss die EU zeitnah ihre Mitgliedsstaaten ermächtigen, die ILO-Konvention zu ratifizieren. Erst dann können diese die nationale Bestätigung einleiten und die ILO-Konvention 190 in nationales Recht umsetzen“ so Neuendorf.
Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist rund um die Uhr und in 17 Sprachen erreichbar: 08000 116 016. Das bundesweite Beratungsangebot bietet auch Online-Beratung und Sofort-Chats an: www.hilfetelefon.de.
https://www.ilo.org/dyn/normlex/en/f?p=NORMLEXPUB:12100:0::NO::P12100_ILO_CODE:C190
Weitere Informationen unter www.frauen.dgb.de
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