Um den Gesundheitsschutz weiter zu gewährleisten, ordnet die Verwaltungsspitze ab dem heutigen Mittwoch, dem 21. Oktober 2020, in den Gängen, Fluren, Treppenhäusern und Wartebereichen aller Liegenschaften der Stadtverwaltung die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung an. Diese Festlegung tritt heute in Kraft und gilt für alle Bediensteten der Stadtverwaltung (einschließlich aller Auszubildenden, Praktikantinnen und Praktikanten sowie sonstigen Beschäftigten) sowie für alle Besucherinnen und Besucher, die sich in den genannten Bereichen aufhalten.
Ausgenommen von der Pflicht sind Schulen und Kitas in Trägerschaft der Stadt Leipzig. Hier gilt die Allgemeinverfügung zur Regelung des Betriebs von Einrichtungen zur Kindertagesbetreuung, von Schulen und -internaten im Zusammenhang mit der Bekämpfung der SARS-CoV-Pandemie.
Das Gesundheitsamt und der Arbeitsmedizinische und Sicherheitstechnische Dienst (ASiD) befürworten die Anordnung der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ausdrücklich. Aufgrund der akuten Entwicklung des Infektionsgeschehens wird die Maßnahme als zwingend notwendig erachtet.
Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, die Mund-Nasenbedeckung zu tragen und dies durch ein Attest nachweisen können, sind von der Verpflichtung befreit.
Die Schutzmaßnahme gilt, in Abhängigkeit von der Entwicklung des Infektionsgeschehens, zunächst befristet bis 31. Dezember 2020.
Dienstag, der 20. Oktober 2020: Zwischen Corona-Welle und erneuten Warnstreiks
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