In einem gemeinsamen Schreiben an die Fraktionsvorsitzenden im Leipziger Stadtrat kritisieren Industrie- und Handelskammer sowie Handwerkskammer zu Leipzig die am 14. Oktober 2020 im Stadtrat Leipzig zur Abstimmung stehende Neufassung der Parkgebührenverordnung. Die Kammern erachten zum einen die vorgesehene Gebührenanhebung als zu drastisch, zum anderen fehle es an Lösungen, um Parkdruck und Nutzungskonflikte zu mindern.
Unterstützung signalisieren die Kammern hingegen für die Idee, Carsharing-Fahrzeuge beim Parken im Innenstadtbereich zu bevorzugen – dieser verkehrspolitisch sinnvolle Anreiz müsse auf den Wirtschaftsverkehr ausgeweitet werden.
Die Stellungnahme der Kammern im Detail:
· Wenngleich die Gebühren für Oberflächenparken in der Stadt Leipzig seit 2011 nicht mehr verändert worden sind, ist die jetzt vorgesehene Anhebung zu drastisch und insbesondere aus Sicht des Einzelhandels in der aktuell angespannten ökonomischen Situation nicht vertretbar. Zu befürchten ist, dass im Zuge der gestiegenen Parkgebühren ein Teil der Kundschaft den Geschäften in der gesamten Stadt künftig fernbleibt.
· Die Vorlage versäumt es – mit wenigen Ausnahmen – Perspektiven aufzuzeigen, wie mit dem allgemeinen Parkdruck in den Innenstadtbereichen und den auftretenden Nutzungskonflikten insbesondere mit dem Warenverkehr lösungsorientierter umgegangen werden kann. Statt die Gelegenheit zu nutzen, mit dem Erlass einer neuen Parkgebührenverordnung auch eine ganzheitliche und langfristige Perspektive für die Organisation des Anlieferverkehrs zu geben, zieht sich die Vorlage bei der Ausweisung von Ladebereichen auf Einzelfallprüfungen zurück.
· Die Verwendung der erwarteten Mehreinnahmen von einer Million Euro jährlich bleibt völlig offen. Es steht zu befürchten, dass die Mehreinnahmen im allgemeinen städtischen Haushalt „versickern“, anstatt sie in die Weiterentwicklung des städtischen Verkehrssystems zu reinvestieren. Im Sinne einer besseren Verkehrssteuerung wären beispielsweise Investitionen in moderne Parkleitsysteme, die – neben den Parkhäusern – über Sensoren im öffentlichen Straßenraum auch die Oberflächenparkplätze einbeziehen, sinnvoll.
· Die Idee, Carsharing-Fahrzeuge beim Parken im Innenstadtbereich zu bevorzugen, indem sie einerseits von der Zahlung der lokalen Parkgebühren befreit und andererseits zur Zahlung einer Jahresparkgebühr herangezogen werden, stellt einen verkehrspolitisch sinnvollen Lenkungsanreiz dar, der aus Sicht der Wirtschaft weiter gefasst werden sollte. Auf den Argumenten der Stadtverwaltung aufbauend regen die Kammern analog ein fünfjähriges Pilotprojekt an, bei dem parkbevorrechtigte Fahrzeuge des Wirtschaftsverkehrs eine Ausnahmegenehmigung für den bewirtschafteten Parkraum erhalten und die Parkgebühren pauschal mit einer Jahresgebühr abgegolten werden können.
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