Aufgrund der Corona-Pandemie hat der Bund Gelder für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) bereitgestellt. Der Freistaat soll damit Corona-bedingte Einnahmeausfälle im ÖPNV erstatten. Bisher wurde vom sächsischen Kabinett allerdings nur die Weiterreichung von 70 Prozent der Mittel beschlossen.
Dazu erklärt Gerhard Liebscher, verkehrspolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Sächsischen Landtag:
„Die kommunalen Verkehrsunternehmen, die den ÖPNV in den Städten, Gemeinden und Landkreisen sicherstellen, haben durch die Corona-Situation hohe Ausfälle. Diese Herausforderung können die kommunalen Träger nicht alleine stemmen. Das hat der Bund auch so gesehen und für einen ÖPNV-Rettungsschirm zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt. Das Geld kommt vom Bund und wird durch die Länder ausgereicht.“
„Wir Bündnisgrüne wissen um die schwierige Situation der kommunalen ÖPNV-Träger und teilen die Einschätzung der Verbände, dass der jetzige sächsische Mittelansatz nicht ausreicht. Den 70 Prozent, die das Kabinett im ersten Schritt beschlossen hat, muss nun rasch ein zweiter Schritt folgen. Die Aussage des sächsischen Verkehrsministers, dass die Unterstützung für die Anbieter des ÖPNV nicht an einer prozentualen Grenze scheitern darf, begrüßen wir.
Wir erwarten, dass das Verkehrsministerium in dieser Sache mit dem Finanzministerium nachverhandelt. Wir wollen, dass das Geld zu 100 Prozent an die kommunalen ÖPNV-Träger geht – so, wie das auch die meisten anderen Bundesländer machen. Das Geld ist für diesen Zweck bereitgestellt worden – es nicht weiterzuleiten, wäre falsch und kein gutes Signal an die kommunale Familie. Wir Bündnisgrüne wollen, dass der ÖPNV auch weiterhin sein Angebot aufrechterhalten kann.“
Hintergrund:
Am 15. September 2020 hat das sächsische Kabinett die Richtlinie für die Gewährung der Ausgleichszahlungen im ÖPNV verabschiedet. Damit können Verkehrsunternehmen und die Aufgabenträger im öffentlichen Personennahverkehr im Freistaat Sachsen Anträge auf die Erstattung pandemiebedingter finanzieller Einbußen wegen geringerer Fahrgeldeinnahmen aufgrund der Einstellung von Verkehren und dem Rückgang der Verkehrsnachfrage stellen.
Wie viel von der Corona-Hilfe von Bund und Land die ÖPNV-Unternehmen am Ende tatsächlich beanspruchen, lässt sich erst nach dem vollständigen Eingang aller Anträge beziffern. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) hat für Sachsen einen Netto-Erlösausfall in Höhe von circa 122 Millionen Euro geschätzt (Stand: 11. August 2020). Das Kabinett hat sich darauf verständigt, in einem ersten Schritt 70 Prozent der Schäden auszugleichen. Das Sächsische Finanzministerium hatte zunächst nur 50 Prozent angeboten.
Insgesamt 2,5 Milliarden Euro haben die Länder vom Bund zum Ausgleich der Corona-bedingten Schäden im öffentlichen Personennahverkehr erhalten. Davon entfallen zunächst 167 Millionen Euro nach dem Verteilungsschlüssel der Regionalisierungsmittel (sog. Kieler Schlüssel) auf den Freistaat Sachsen. In welcher Höhe Landesmittel zur Verfügung stehen, obliegt den Verhandlungen zum Doppelhaushalt 2021/22.
Bis zum 31. Dezember 2021 müssen die Länder die zweckentsprechende Verwendung der Mittel beim Bund nachweisen. Dieser passt die auf die Länder verteilten Bundesmittel in einer Endabrechnung an die in den einzelnen Ländern im Jahr 2020 „tatsächlich entstandenen finanziellen Nachteile“ an. Das heißt, dass einige Länder die erhaltenen Mittel teilweise an anderen weiterleiten müssen (sog. Länderausgleich).
Keine Kommentare bisher