Das Kabinett hat den Aufbau eines zentralen Reservelagers für Schutzausrüstung beschlossen. Die vorzuhaltende Reserve soll ausreichen, um den vierwöchigen Bedarf in einer schweren Pandemie abzudecken. Sie dient der Versorgung von Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz sowie der Krankenhäuser, der Gesundheitsämter und der Alten- und Pflegeheime im Freistaat Sachsen und der Bediensteten des Freistaates Sachsen.

Die Reserve soll zum Schutz vor Pandemien mit aerogener Übertragung (durch Tröpfchen/Aerosole, wie beim Coronavirus SARS-CoV-2) als auch mit Übertragung durch direkten Kontakt (Schmierinfektion wie bspw. bei Durchfallerkrankungen durch Noroviren, Rotaviren – weiterhin Typhus etc.) eingesetzt werden.

Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller: „Die Covid-19-Pandemie zeigt deutlich, dass der Freistaat Sachsen einen Bestand an Schutzausrüstungen für unvorhergesehene Ereignisse vorhalten muss. Eine solche strategische Reserve ist erforderlich, um im Zusammenwirken von Bund, Ländern, Kommunen und Einrichtungen des Gesundheitsdienstes eine Weiterverbreitung von Infektionen zu verhindern. Hierfür richten wir ein zentrales sächsisches Logistikzentrum und Reservelager für Schutzausstattung ein, um künftige Bedarfe zentral zu erheben, zu beschaffen, zu verteilen und für den Krisenfall vorzuhalten.“

Sozialministerin Köpping: „Der Freistaat hat seine Hausaufgaben gemacht und Konsequenzen aus dem Mangel, der im Frühjahr beim Thema Schutzausrüstung herrschte, gezogen. Ich bin überzeugt davon, dass die Einlagerung und Verteilung von Schutzausrüstung mit einem zentralen Reservelager effizienter ablaufen wird. Dies ist auch ein wichtiges und klares Zeichen an die davon besonders betroffenen Einrichtungen, die sich auch bei uns gemeldet hatten. Wir wissen nicht, was im Rahmen der Pandemie noch auf uns zu kommt. Umso wichtiger ist es daher, gut gerüstet zu sein.“

Um einen wirtschaftlichen und dauerhaft effizienten Betrieb des Reservelagers gewährleisten zu können, soll diese mit dem Logistikzentrum des Polizeiverwaltungsamtes (PVA) zusammengeführt werden.

Das Reservelager soll zum Jahreswechsel 2020/2021 arbeitsfähig sein.

Hintergrundinformationen:
Unter Einbeziehung medizinischen Sachverstandes wurde folgender Bedarf im Falle einer Pandemie ermittelt:

• FFP2/KN95-Atemschutzmaske: ca. 400.000 Stück
• FFP3-Atemschutzmaske: ca. 400.000 Stück
• OP-Maske (Mund-Nase-Schutz, Einweg): ca. 5 Mio. Stück
• Einweg-Handschuhe: ca. 30 Mio. Stück
• Schutzkittel, Einweg: ca. 1 Mio. Stück
• Schutzanzüge: ca. 450.000 Stück
• Schutzbrillen: ca. 10.000 Stück
• Vollgesichtsmasken: ca. 400.000 Stück
• „Community“-Maske, Mehrweg: ca. 230.000 Stück

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