In den sächsischen Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) konnte aufgrund des im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie für die Zeit vom 21. März bis 18. Juni 2020 erlassenen Betretungsverbotes nur in stark eingeschränktem Maße weitergearbeitet werden. Ausreichende Erträge zur Deckung der Werkstattentgelte für die fast 16.000 beschäftigten Menschen mit Behinderungen konnten von den Werkstätten in dieser Zeit nicht erwirtschaftet werden.
Ein Anspruch auf Kurzarbeitergeld oder andere Leistungen für den Einkommensausfall konnte von diesen Beschäftigten nicht geltend gemacht werden. Um zumindest einen teilweisen Ausgleich für das entgangene Arbeitsentgelt zu ermöglichen, legte das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt bereits am 19. Mai 2020 ein bundesweit einmaliges Fördermittelprogramm auf.
Gesundheitsministerin Petra Köpping: „Die Corona-Pandemie betraf und betrifft alle Bereiche unseres gesellschaftlichen, sozialen und wirtschaftlichen Lebens. Aufgrund begrenzter Mittel ist es uns leider nicht möglich, jede soziale Härte aufzufangen und für einen gerechten Ausgleich zu sorgen. Dennoch bin ich froh, dass wir für den Bereich der Werkstätten für behinderte Menschen ein unbürokratisches Hilfsprogramm auflegen und somit hier eine Gerechtigkeitslücke überbrücken helfen konnten.“
Im Rahmen dieses Förderprogramms konnten die WfbM beim Kommunalen Sozialverband Sachsen für jeden betroffenen Beschäftigten eine zweckgebundene Zuwendung zur Zahlung eines Anteils des Werkstattentgeltes in Höhe von 89 Euro je Monat des Betretungsverbotes beantragen.
Für die Umsetzung des Fördermittelprogramms hatte der Freistaat Sachsen 4 Mio. Euro aus dem Sächsischen Corona-Bewältigungsfonds zur Verfügung gestellt. Die Bewilligungsverfahren konnten nunmehr abgeschlossen werden. Insgesamt 49 der 60 sächsischen Werkstätten beantragten Fördermittel, die vom Kommunalen Sozialverband Sachsen in Höhe von 2,15 Mio. Euro bewilligt und ausgezahlt wurden.
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