Sachsens Landwirte können ab heute (25.09.) Flächen mit Zwischenfruchtanbau oder Gründecke für die Beweidung nutzen oder für Futterzwecke mähen, die als im Umweltinteresse genutzte Fläche ausgewiesen sind. Hintergrund: Die anhaltende Trockenheit hat dazu geführt, dass beim ersten Futterschnitt in Sachsen vielfach lediglich vierzig bis sechzig Prozent des normalen Ertrages erreicht wurden. Damit ist die Futterversorgung der Tiere gefährdet.
Landwirtschaftsminister Wolfram Günther: „Wir geben nach den Brachflächen nun auch die ökologischen Vorrangflächen mit Zwischenfrüchten und Gründecke zur Futternutzung frei, damit die Betriebe ihre Tiere füttern können. Durch die Trockenheit erbringen Wiesen und Weiden nur etwa die Hälfte an Ertrag. Das geht mittlerweile an die Existenz.
Wir haben es auch an dieser Stelle ganz greifbar mit den Folgen des Klimawandels zu tun. Gleichzeitig können Landwirte nach den Erfahrungen von zwei Dürrejahren vorsorgen und zum Beispiel beim Anbau künftig einen höheren Flächenbedarf für die Futterbereitstellung berücksichtigen. Schließlich soll die Freigabe von Vorrangflächen eine Ausnahme bleiben.“
Das sächsische Landwirtschaftsministerium macht nun von der seitens des Bundes eröffneten Möglichkeit Gebrauch und gibt die ökologischen Vorrangflächen vom Typ „Zwischenfrucht/Gründecke“ sowie vom Typ „Untersaat in die Hauptkultur“ zur uneingeschränkten Futternutzung frei. Normalerweise dürfen auf diesen Flächen bis zum 31. Dezember eines Jahres lediglich Schafe und Ziegen weiden.
Alle anderen Auflagen für diese beiden Typen ökologischer Vorrangflächen gelten unverändert. Dies betrifft insbesondere auch die Anforderungen an die Zusammensetzung des Saatgutes und die Bodenbedeckung bis zum 15. Februar des Folgejahres. Im Falle einer Futternutzung reicht für die Gewährleistung der Bodenbedeckung das Belassen der unbearbeiteten Wurzeln und Stoppeln auf der Fläche.
Eine Anzeige des Landwirtes über die Futternutzung ist nicht erforderlich. Die Ausnahmeregelung ist auf das Jahr 2020 beschränkt.
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