Das Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt verzeichnete zum Antragsstichtag 31. Juli 2020 insgesamt 172 Anträge zur Förderung von Integrationsprojekten in Sachsen. Dabei wurden 126 Neuanträge registriert sowie 46 Folgeanträge zu bereits laufenden, mehrjährigen Projekten. Das Gesamtvolumen der eingereichten Anträge beläuft sich auf 57,2 Mio. Euro. Dies entspricht einer Steigerung von mehr als 30 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Die Staatsministerin für Gesellschaftlichen Zusammenhalt Petra Köpping zu den aktuellen Zahlen: „Ich freue mich über die gegenwärtige Antragslage, denn das bedeutet, dass sich in den vergangenen Jahren stabile Strukturen und Angebote im Bereich der haupt- und ehrenamtlichen Integrationsarbeit in Sachsen entwickelt haben.
Damit signalisieren uns die Projektträger aber gleichzeitig einen weiterhin steigenden Bedarf zur Umsetzung von Projekten im Bereich der Integrativen Maßnahmen. Mit Blick auf die kommenden Jahre appelliere ich daher, dass wir die Integrationsarbeit als wichtigen Baustein zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts in Sachsen kontinuierlich weiter unterstützen müssen.“
Über die Förderrichtlinie „Integrative Maßnahmen“
Ziel der 2015 in Kraft getretenen Richtlinie zur Förderung der sozialen Integration und Partizipation von Personen mit Migrationshintergrund und der Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts (kurz: Richtlinie „Integrative Maßnahmen“) ist die Förderung von Projekten, die die Integration und die selbstbestimmte aktive Teilhabe von Personen mit Migrationshintergrund im Freistaat Sachsen fördern, zur interkulturellen Öffnung in Organisationen beitragen, den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken sowie zum Abbau von Vorurteilen und Fremdenfeindlichkeit beitragen.
Die Richtlinie besteht aus fünf Teilen. Im ersten Teil liegt der Fokus auf Projekten, die den Dialog und das Zusammenleben zwischen Zugewanderten und einheimischer Bevölkerung aufbauen beziehungsweise stärken. Projektträger sind hauptsächlich gemeinnützige Träger, Vereine und Verbände, kommunale Gebietskörperschaften und Träger der freien Wohlfahrtspflege.
Projektanträge sind bis spätestens 31. Juli des laufenden Jahres für das Folgejahr einzureichen. Zum Stichtag 31. Januar dürfen nur Anträge für Maßnahmen gestellt werden, die ab dem 1. Mai des laufenden Jahres oder später beginnen und die eine maximale Projektlaufzeit bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres haben.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.willkommen.sachsen.de.
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