Am 19.08.2020 haben wir in der Ungerstraße im Stadtteil Anger-Crottendorf zwei junge Mauersegler geborgen, die mehrere Tage nicht versorgt wurden. Direkt am Einflugloch zum Nistplatz wird gerade Wand an Wand ein neues Haus gebaut. Ein Arbeiter auf der Baustelle war überrascht, als er beim Entfernen der Fassadendämmung des benachbarten Gebäudes plötzlich zwei nestjunge Mauersegler fand. Er informierte die Wildvogelhilfe des NABU Leipzig und hat um Aufnahme der Vögel gebeten.
Beim Eintreffen war der Schaden unübersehbar, die Dämmung, in der sich der Nistplatz befand, wurde großflächig entfernt, eine Rekonstruktion der Niststätte ist nicht möglich. Beide Jungvögel sind mangelernährt, der kleinere extrem untergewichtig und unterkühlt. Er ist kurz nach der Meldung gestorben. Der Jungvogel ist qualvoll verhungert. Der größere wird von Hand aufgezogen.
Die Mauersegler-Eltern mussten tagelanges Hungern der eigenen Jungvögel ansehen. Der Anflug zu ihrem Nest wird durch den fortschreitenden Gebäudeneubau versperrt. Warum schreitet niemand ein?
Wir haben ein Bundesnaturschutzgesetz, welches Mauersegler und ihre Nistplätze nach § 44 ganzjährig unter Schutz stellt. Wir haben aber keinen ausreichend funktionierenden Vollzug des Gesetzes.
Die Bauarbeiter vor Ort wussten nichts von brütenden Vögeln. Das fällt oft schwer zu glauben, sind die Segler doch immer wieder bei ihren Anflügen nahe der Hauswand zu beobachten. Auch heute nach der Nestzerstörung konnte man noch den verzweifelten Anflug der Altvögel beobachten.
Weil es Bauherren und Bauarbeitern allein überlassen bleibt, geschützte Arten festzustellen und zu melden, wird in unserer Stadt täglich das Bundesnaturschutzgesetz missachtet und werden Tiere getötet.
Der NABU Leipzig fordert, dass vor Bauarbeiten grundsätzlich ein artenschutzfachliches Gutachten beauftragt wird, denn nach den Erfahrungen sind bei nahezu jedem Bau geschützte Arten betroffen. Gutachten müssen rechtzeitig erstellt werden, um alle jahreszeitlich unterschiedlichen Aktivitäten der betroffenen Arten erfassen zu können, und es müssen Methoden zur Anwendung kommen, mit denen die gebäudebewohnenden Arten auch tatsächlich entdeckt werden.
Sanierungsarbeiten und Neubauten dürfen nicht nur von Bauämtern, sondern müssten auch von der Naturschutzbehörde genehmigt werden. Es muss immer geprüft werden, ob geschützte Lebensstätten betroffen sind, die wie gesetzlich vorgeschrieben ersetzt werden müssen!
Weitere Informationen zum Thema:
https://www.nabu-leipzig.de/aktuelles/archiv/gebäudesanierungen/
https://www.nabu-leipzig.de/gruppen/arbeitskreis-ornithologie-und-vogelschutz/baugerüst/
https://www.nabu-leipzig.de/stellungnahmen/tiermord-in-der-stadt/
https://www.nabu-leipzig.de/aktuelles/archiv/mauerseglerrettung/
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