Die Linksfraktion spricht sich dafür aus (Drucksache 7/3262), den Zugang gehörloser und hörbeeinträchtigter Menschen zur politischen Information und Kommunikation zu verbessern. Dazu sollen auch die Verfassungsorgane des Freistaates Sachsen verpflichtet werden, mit aller Kraft noch bestehende Barrieren abzubauen.
Dazu erklärt Sarah Buddeberg, Parlamentarische Geschäftsführerin und Sprecherin der Linksfraktion für Gleichstellung und Inklusion:
„Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet den Landtag und auch die Staatsregierung auch zur Barrierefreiheit im digitalen Raum. Gehörlose und hörbeeinträchtigte Menschen sollten problemlos Plenarsitzungen, Anhörungen, Pressekonferenzen und andere öffentliche Veranstaltungen verfolgen können. Deshalb schlagen wir (rechts)verbindliche Festlegungen vor, damit künftig stets Gebärdensprachdolmetschern*innen oder/und untertitelte Videostreams zum Einsatz kommen. Das darf nicht mehr nur bei ausgewählten Anlässen der Fall sein. Denn wer das Geschehen nicht verfolgen kann, wird sich auch nicht gleichberechtigt wie Menschen ohne Beeinträchtigung an der politischen Meinungsbildung beteiligen können.“
Die medienpolitische Sprecherin Antje Feiks fügt hinzu:
„Während der Coronakrise hat die Staatsregierung bereits gute Ansätze entwickelt, um die Teilhabe gehörloser und hörbeeinträchtigter Menschen zu verbessern. So werden beispielsweise die Kabinettspressekonferenzen samt Übersetzung durch Gebärdensprachdolmetscher*innen im Netz übertragen. Das gilt es auszubauen. Derlei Übertragungen mit Dolmetschung oder Untertitelung sollte es bei allen Pressekonferenzen, öffentlichen Veranstaltungen und öffentlichen Auftritten von Mitgliedern der Staatsregierung geben.“
Dienstag, der 18. August 2020: SPD und Grüne kritisieren den Polizeieinsatz bei Pegida
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