Die gemeinsame Stadtratsfraktion von SPD und Bündnis 90/Die Grünen möchte, dass die im Freistaat Sachsen anerkannten Naturschutzvereinigungen wie NABU oder BUND freiwillig bei Verfahren im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung, die Ergänzungs- und Abrundungssatzungen und Flächennutzungsplanungen beteiligt werden sollen. Hierfür hat sie im Juni einen Antrag beim Bürgermeister über Behandlung im Markranstädter Stadtrat gestellt.
Die anerkannten Naturschutzvereinigungen haben bei deren Beteiligung die Möglichkeit satzungsgemäße Belange vorzubringen, die etwa den Denkmalschutz, das Landschaftsbild oder den Naturschutz berühren. Ferner können sie beispielsweise Hinweise zur Beleuchtung, der Auswahl von Gehölzen und speziellen Maßnahmen des Artenschutzes vorbringen.
Tommy Penk, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Parteimitglied von Bündnis 90/ Die Grünen, begründet diesen Vorschlag: „Mit der Abwägung aller Einwände und Hinweise im Rahmen einer B-Planerstellung kann der Markranstädter Stadtrat gute Entscheidungen auch im Sinne des Naturschutzes treffen.“
Den rechtlichen Rahmen hierfür bestimmen das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sowie das Sächsische Naturschutzgesetz (SächsNatSchG). Viele Kommunen im Freistaat beteiligen bereits die anerkannten Naturschutzvereinigungen, so auch viele der an Markranstädt angrenzenden Kommunen wie Leipzig, Zwenkau, Markkleeberg, Schkeuditz und Rötha.
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