Die Staatliche Fischereiaufsicht des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) hat in den vergangenen Wochen bei ihren regelmäßigen Kontrollen wiederholt Angler angetroffen, die trotz des derzeit geltenden Angelverbotes an der Talsperre Quitzdorf fischten. Das LfULG als zuständige Fischereibehörde in Sachsen weist daher dringend auf das geltende Angelverbot hin.
Angler, die das Verbot missachten, erhalten eine Anzeige von der Fischereibehörde und müssen mit einem Bußgeld rechnen. Da durch den Pächter der Talsperre Quitzdorf zurzeit auch keine Erlaubnisscheine (Angelberechtigung) ausgegeben werden, liegt zudem der Straftatbestand der Fischwilderei nach § 293 Strafgesetzbuch vor und die Staatsanwaltschaft wird eingeschaltet.
Das Angelverbot für die Talsperre Quitzdorf geht mit dem Betretungsverbot einher, das durch die Landestalsperrenverwaltung (LTV) Sachsen im März 2019 erlassen wurde und bis auf Widerruf gültig ist. Grund dafür sind Reparaturarbeiten am Entnahmebauwerk, für die der Wasserspiegel fast vollständig abgesenkt werden musste.
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