Zur Umsetzung des seit 1. März 2020 gültigen Masernschutzgesetzes erweitert das Gesundheitsamt ab 20. Juli seine Impfsprechstunden. Damit haben Personen, die einen Impfschutz für Masern nachweisen müssen, neben den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten eine weitere Möglichkeit, die notwendigen Impfungen zu erhalten. Termine für die Masernimpfung können telefonisch unter 0341 123-6860 vereinbart werden.
Die Impfpflicht für Masern gilt für alle nach 1970 Geborenen, die mindestens ein Jahr alt sind und in Gemeinschaftseinrichtungen betreut werden oder beschäftigt sind, als auch für Personal in medizinischen Einrichtungen. Gemeinschaftseinrichtungen sind unter anderem Kitas, Schulen oder Heime. Zu den medizinischen Einrichtungen zählen zum Beispiel Krankenhäuser, Arztpraxen und Rettungsdienste.
Das Masernschutzgesetz richtet sich nach dem Impfkalender der ständigen Impfkommission. Dieser empfiehlt die erste Masernimpfung im 11. – 14. Lebensmonat und die zweite Impfung im 15. – 23. Lebensmonat. Allen älteren Kindern und Erwachsenen ohne zwei Impfungen wird empfohlen, diese sobald wie möglich nachzuholen.
Die nach den Sommerferien neu in die Schule kommenden Erstklässler müssen bis zur Einschulung zwei Masernimpfungen erhalten haben. Wenn bei Schulbeginn kein ausreichender Schutz vor Masern vorliegt, können die Erstklässler zwar die Schule besuchen, dürfen aber nicht im Hort betreut werden.
Alle, die vor dem 1. März 2020 bereits in den Einrichtungen betreut wurden oder tätig waren, haben laut Gesetz bis zum 31. Juli 2021 Zeit, einen Nachweis zu erbringen.
Das Gesundheitsamt der Stadt Leipzig steht gern für weitere Beratungen zur Verfügung.
www.leipzig.de/masern
www.masernschutz.de
Montag, der 13. Juli 2020: Schulen im Normalbetrieb und Hochschulen vor ungewissem Semester
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