Illegaler Restmüll in Friedhofscontainern: Die Kosten tragen alle. Die meisten Personen wissen, dass die Entsorgung kompostierbarer Abfälle in den Wertstoffhöfen des Landkreises Nordsachsen für Delitzscher BürgerInnen kostenfrei ist. Die Servicegesellschaft der Stadt Delitzsch (SGD) kann ihre Grünabfälle – und dazu zählen auch die Inhalte der entsprechenden Friedhofscontainer für den Grünschnitt der Gräber – zwar nicht kostenfrei, mindestens aber kostengünstig bei den Kreiswerken entsorgen.

Anders sieht das aus, wenn die Grünschnittcontainer auch Restmüll enthalten. Auf dem Delitzscher Friedhof ist das zunehmend ein Problem. Zuletzt mussten die Kreiswerke einen Grünschnittcontainer der SGD zurückweisen, da sich darin zu viel Restmüll fand, zum Beispiel zerkleinerte Holzfensterrahmen, Fliesen, Essenreste, Flaschen, Geschirr, Kaninchenstallmist und viel Hausmüll. Für einen solchen Mischcontainer müsste die SGD mehr als das Vierfache bezahlen.

Da die Kosten für die Containerentsorgung bei der Kalkulation der Friedhofsgebührensatzung einbezogen wurden, ist bei einer weiteren Häufung der illegalen Restmüllentsorgungen zwangsläufig mit einer Gebührenerhöhung von Gebühren zu rechnen. Damit bezahlen alle für das Fehlverhalten Einzelner.

Deswegen der Appell der Stadtverwaltung: Entsorgen Sie Ihren Hausmüll nicht in den Grünschnittcontainern auf dem Friedhof und in der Natur. Für Kunststoffabfälle gibt es auf dem Friedhof entsprechend beschilderte Behälter. Sperrmüll, Grünschnitt, Rasen, Laub und Elektro-Schrott können Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Nordsachsen kostenfrei auf den Wertstoffhöfen des Landkreises abgeben.

Die Öffnungszeiten und Anschriften finden Sie auf www.kwdz.de

Stadt Delitzsch von Cyber-Sicherheitsbehörde zertifiziert

Die Stadtverwaltung Delitzsch hat das ISO 27001-Zertifikat „Information technology – Security techniques – Information security management systems – Requirements“ auf der Basis von IT-Grundschutz erlangt.

Damit einher gehen sowohl die Erfüllung der Kriterien dieser internationalen Norm als auch die Umsetzung der konkreteren Anforderungen des IT-Grundschutzes. Letzteres wird durch einen unabhängigen, vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizierten Auditor überprüft. Das BSI bezeichnet sich selbst als „Cyber-Sicherheitsbehörde des Bundes“.

In der Stadtverwaltung bedeutet das

  • die Garantie für die BürgerInnen für die sichere Datenverarbeitung,
  • die sichere Anbindung der externen Standorte, wie z. B. Feuerwehr
  • die Zentralisierung von Verwaltungsprogrammen und
  • die Vereinfachung des Lizenzmanagements

Das Zertifikat gilt bis zum 23. Februar 2023. Jährlich erfolgt die Bestätigung durch ein Überwachungsaudit.

Grundstücksverkäufe auch künftig ohne Bietergebühr

In der Stadtratssitzung am 25. Juni 2020 hatten mehrere Abgeordnete von der Verwaltung die Einführung einer Bietergebühr für Grundstücksgeschäfte gefordert. Ein Abgeordneter berichtete wiederholt von einer nordsächsischen Stadt X, in der das bereits Usus wäre.

Gleichwohl die Verwaltung schon in der Sitzung über die Rechtslage und damit die Unmöglichkeit der Erhebung solcher Gebühren ausgeführt hat, war der Auftrag zur Nachfrage in der angesprochenen Kommune X ergangen.

Diese Nachfrage ist nun erfolgt und hat ergeben, dass diese Stadt X weder „Bietergebühren“ bei Angebotsabgabe verlangt noch „Vertrags-strafen“, „Verwaltungsgebühren“ oder ähnliches im Falle des Rückzugs eines Kaufinteressenten fordert. Dahin gehende Informationen bezeichnet die Stadt X als unzutreffend.

Schon 2019 hatte die Stadtverwaltung Delitzsch auf Anfrage aus der Stadtratssitzung vom 29.10.2019 mitgeteilt: „Dabei handelt es sich nicht um eine (öffentlich-rechtliche) Gebühr, sondern um die Einführung einer Voraussetzung für die Teilnahme an der Ausschreibung. Als Teilnahmevoraussetzung dürfte eine solche ‚Bietergebühr‘ unzulässig sein. Die Stadt arbeitet auf der Grundlage der VwV [Verwaltungsvorschrift, Anm. der Pressestelle] kommunale Grundstücksveräußerung. Danach kann die Bonität geprüft und Investitionskonzepte abverlangt werden, aber eine ‚Bietergebühr‘ ist nicht vorgesehen.

Dass Interessenten Kaufangebote zurückziehen, gehört zum allgemeinen Geschäftsrisiko auf dem Immobilienmarkt. Die dadurch entstehenden Kosten können bei der Preisbildung berücksichtigt werden. Daneben kann (zivilrechtlich) ein Schadensersatzanspruch aus §§ 280 Abs. 1, 311 Abs. 2 BGB wegen Verschuldens bei Vertragsschluss bestehen (sog. culpa in contrahendo). Er ist auf Ersatz des Vertrauensschadens gerichtet und umfasst mithin (nur) jene Positionen, die gerade in Erwartung eines bestimmten Vertrages aufgewandt worden sind.

Dazu gehören freilich nicht die Kosten desjenigen Personals, dass eben gerade deshalb vorgehalten wird, um Grundstücksangelegenheiten aller Art ohnehin abzuwickeln.“

Die Sach- und Rechtslage hat sich seither nicht verändert.

Der entsprechende Aufwand ist gleichwohl bei der Preisbildung bereits einkalkuliert worden. Darüber hinaus werden Kaufinteressenten schon jetzt zu vergeblich aufgewandten Notarkosten herangezogen.

Online-Termine für Schulanmeldung

Für Kinder, die 2021 eingeschult werden und deren Eltern am Ende dieser Woche einen entsprechenden Informationsbrief bekommen, hat die Stadt Delitzsch eine Online-Terminvergabe für die Anmeldung in einer der drei städtischen Grundschulen eingerichtet. Damit soll eine strukturierte Abarbeitung der zahlreichen Anmeldungen ermöglicht werden. In der Grundschule Rosenweg beispielsweise werden 111 Anmeldungen erwartet.

Die Anmeldung ist auch dann erforderlich, wenn das Kind eine Schule in freier Trägerschaft besuchen soll. Zur Anmeldung selbst sind mitzubringen:

1. Anmeldung zum Eintritt in die Grundschule. Bei gemeinsamen Sorgerecht ist diese Anmeldung von beiden Elternteilen zu unterschreiben!
2. Geburtsurkunde des Kindes
3. Personalausweis des anmeldenden Elternteils
4. wenn zutreffend: Nachweis des alleinigen Sorgerechts (Negativbescheinigung des Jugendamtes)
5. eine von den Personensorgeberechtigten ausgestellte Vollmacht, falls diese nicht persönlich die Anmeldung vornehmen.

Bus-Shuttle zum Naturbad Bad Düben

Da das Elberitzbad in Delitzsch in dieser Saison aufgrund des schlechten baulichen Zustandes nicht öffnen kann, bietet die Stadt Delitzsch einen Shuttleverkehr zum Naturbad in Bad Düben an.

Der Bus verkehrt von Delitzsch/Unterer Bahnhof nach Bad Düben/ Naturbad und zurück:

  •  Montag bis Donnerstag: 11:30 hin und 17:00 zurück
  • Freitag bis Sonntag: 11:30/13:00 hin und 17:00/19:00 zurück

Die Busfahrt ist kostenfrei, der Badeintritt ist von jedem selbst zu zahlen.

Die Busfahrt erfolgt auf eigene Gefahr und es gibt keinen Beförderungsanspruch.
www.delitzsch.de/freibad

Sitzung des Ortschaftsrates Döbernitz

Die nächste öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Döbernitz für die Ortschaften Beerendorf, Brodau, Döbernitz, Selben und Zschepen findet am Dienstag, dem 21. Juli 2020, um 19:00 Uhr im Bürgerhaus Selben statt.

Tagesordnung:

1. Eröffnung und Begrüßung
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
3. Protokollkontrolle
4. Bericht der Stadträte zum Sportstättenkonzept
5. Stand der Abarbeitung der Anfragen
6. Anfragen der Ortschaftsräte
7. Bürgerfragestunde
8. Sonstiges

Verkehrsraumeinschränkungen vom 17. bis 31. Juli 2020

Straße: Dübener Straße, B 183a, Trogbauwerk
Ursache: Instandsetzung Stützwand
Maßnahme: halbseitige Sperrung mit Ampelregelung
Zeitraum: bis 30.07.2020

Straße: Richard-Wagner-Straße
Ursache: Erneuerung Durchlass Gertitzer Graben,
Maßnahme: Vollsperrungen, Höhe Am grünen Hain
Zeitraum: bis 31.07.2020

Straße: Badergasse
Ursache: Bauliche Sanierung eines Wohnhauses
Maßnahme: Vollsperrung (Bereich Nr. 21-27)
Zeitraum: bis 31.03.2021
Hinweis: Aufhebung der Einbahnstraßenregelung aus Richtung Hallesche Str. kommend. Haltverbote in der gesamten Badergasse. Baustelleinrichtung im Bereich vor der Halleschen Straße 27/Badergasse

Straße: Blumenstraße
Ursache: Neubau Einfamilienhaus
Maßnahme: Vollsperrung Höhe Nr. 10
Zeitraum: bis 31.12.2021

Straße: Eilenburger Straße zw. Poststraße und Töpfergasse
Ursache: Barrierefreier Ausbau Bushaltestelle
Maßnahme: Vollsperrung südl. Gehweg bis 31.07.2020
Hinweis: Aufhebung der Einbahnstraßenregelung aus Richtung Töpfergasse während der Vollsperrung der Fahrbahn. Die Poststraße (zw. Eilenburger Straße und August-Fritzsche-Straße) kann nur aus Richtung Eilenburger Straße befahren werden. Haltverbote beachten.

Straße: Bismarckstraße
Ursache: Kranstellung
Maßnahme: halbseitige Sperrung mit Ampelreglung, Höhe Poststraße
Zeitraum: 14.07.2020 – 17.07.2020

Straße: Eisenbahnstraße
Ursache: Veranstaltung
Maßnahme: halbseitige Sperrung zwischen Grünstraße und Eilenburger Straße
Zeitraum: 17. bis 19.07.2020, 23:00
Hinweis: Der Verkehr wird an der Einschränkung vorbeigeleitet.

Straße: Markt/Breite Straße
Ursache: Abendmarkt
Maßnahme: Vollsperrung zwischen Breite Straße und Markt
Zeitraum: 23.07.2020, 13:00 bis 21:00
Hinweis: Haltverbote beachten

Montag, der 13. Juli 2020: Schulen im Normalbetrieb und Hochschulen vor ungewissem Semester

Montag, der 13. Juli 2020: Schulen im Normalbetrieb und Hochschulen vor ungewissem Semester

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