Die Staatsanwaltschaft Dresden hat Anklage zum Schwurgericht des Landgerichts Dresden gegen einen 22-jährigen Iraker u.a. wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung erhoben. Dem Beschuldigten liegt zur Last, eine ihm bekannte 22-jährige Irakerin am frühen Abend des 2. Februar 2020 auf der Teplitzer Straße in Dresden mit einem Messer gezielt in den Bauch gestochen zu haben, um die Geschädigte zu töten.
Durch den Stich erlitt die Geschädigte lebensgefährliche Verletzungen im Bauchraum. Sie konnte nur durch eine sofortige Notoperation mit anschließender intensivmedizinischer Versorgung gerettet werden (siehe auch die gemeinsame Medieninformation der Staatsanwaltschaft Dresden und der Polizeidirektion Dresden vom 05.02.2020, abrufbar unter www.medienservice.sachsen.de).
Die Staatsanwaltschaft geht im Ergebnis der Ermittlungen davon aus, dass der Beschuldigte das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt hat, da die Geschädigte mit einem solchen Angriff überhaupt nicht gerechnet hatte, was der Beschuldigte erkannt und ausgenutzt hatte.
Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden. Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt. Der Beschuldigte befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.
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