Rico Gebhardt, Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der Linksfraktion, erklärt zur Debatte über die Streichung des Wortes „Rasse“ aus dem Grundgesetz: „#Blacklivesmatter – Deutschland diskutiert über Rassismus, zu Recht. Es gibt keine Rassen, es gibt Menschen! Es ist gut, dass dieser Umstand nun auch verfassungspolitisch diskutiert wird.“
„Mit Blick auf die sächsische Landesverfassung hatten wir schon Anfang 2017 vorgeschlagen, in Artikel 116 die Wörter ,wegen seiner Rasse, Abstammung oder Nationalität‘ durch die Wörter ,wegen seiner Abstammung, Nationalität oder aus rassistischen Gründen‘ zu ersetzen und den Text entsprechend zu ändern (Drucksache 6/8130). Wir hatten zudem einen neuen Artikel 7a vorgeschlagen, der dem Schutz des friedlichen Zusammenlebens und der Gewaltfreiheit gewidmet ist.
Wir fordern die Koalition auf, mit uns gemeinsam über die Modernisierung der Landesverfassung zu verhandeln. Ein Teil sollte die Streichung des Wortes ,Rasse‘ sein. Ich erwarte, dass es dazu nach der Sommerpause eine Gesprächsplattform gibt. Wir sind bereit dafür.“
Hintergrund: Vorgeschlagener Wortlaut eines neuen Artikel 7a
(1) Alles staatliche Handeln muss dem inneren und äußeren Frieden dienen und Bedingungen schaffen, unter denen gesellschaftliche Konflikte gewaltfrei, friedlich und tolerant gelöst werden können.
(2) Das Land schützt das friedliche Zusammenleben der Menschen und tritt der Verbreitung rassistischen und fremdenfeindlichen Gedankenguts entgegen. Dies gilt insbesondere für Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker oder der Menschen im Freistaat Sachsen zu stören und insbesondere darauf gerichtet sind, rassistisches, fremdenfeindliches, antisemitisches und nationalsozialistisches Gedankengut wieder zu beleben, neu zu beleben und zu verbreiten.
(3) Im Rahmen dieser Staatszielbestimmung ist es die Pflicht des Landes und die Verpflichtung aller im Land, rassistische, fremdenfeindliche und antisemitische Aktivitäten oder Bestrebungen sowie eine Wieder- und Neubelebung oder Verbreitung nationalsozialistischen Gedankengutes nicht zuzulassen. Das Land fördert und unterstützt Menschen und Vereinigungen, die sich diesen Aktivitäten und Bestrebungen entgegenstellen und deren ehrenamtliches Engagement.“
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