Staatssekretär Dr. Frank Pfeil hat heute (5. Juni 2020) im Grimmaer Ortsteil Mutzschen (Landkreis Leipzig) einen Fördermittelbescheid in Höhe von 200 000 Euro für das ehemalige Amtsschösserhaus sowie eine Denkmalplakette übergeben. Der neue Eigentümer will das seit 30 Jahren leerstehende Gebäude sanieren und anschließend barrierefreie Mietwohnungen und Räumlichkeiten für eine Physiotherapie schaffen. Der Bauherr Marco Lätzsch ist ein versierter Denkmalkenner und ein Bauingenieur, der als Planer schon zahlreiche Denkmalsanierungen betreut hat.
„Ich bin froh und dankbar, dass sich Privatleute für den Erhalt unserer Kulturgüter engagieren und den Mut aufbringen, sich anspruchsvollen Projekten anzunehmen. Dank des Engagements des Bauherrn kann das Gebäude wieder sinnvoll und modern genutzt werden“, sagte Staatssekretär Dr. Pfeil. „Mit den Denkmalpflegefördermitteln können wir dazu beigetragen, ein Kulturdenkmal von erheblicher Bedeutung für die Stadt Mutzschen zu erhalten, ihm eine neue Nutzung zu geben und somit auch einen Beitrag zur Revitalisierung des Marktplatzes und des Ortes zu leisten.“
Das „Wappler-Haus“ genannte Gebäude wurde von der gleichnamigen Kaufmannsfamilie seit dem Ende des 19. Jahrhunderts als Wohn- und Geschäftshaus genutzt. Das Haus gehört mit der Kirche und dem Schloss zu den bedeutendsten Kulturdenkmalen in Mutzschen. In stadtbildprägender Lage am Markt bildete das ehemalige Amtsschösserhaus seit vielen Jahren einen unerfreulichen Anblick und stellte dazu eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit dar.
Nach ersten Maßnahmen zur statischen Sicherung und Wiederherstellung des Witterungsschutzes durch den neuen Eigentümer soll nunmehr die Gesamtsanierung des Gebäudes erfolgen. Der barocke Charakter des Denkmals wird erhalten und sofern erforderlich wieder herausgearbeitet. Die für eine Nutzung erforderlichen Eingriffe in die Grundrisse sind gering. Der geplante Aufzugsschacht wird an der Stelle der größten Verformungen angeordnet und leistet dort einen wichtigen Anteil zur Herstellung der dauerhaften Standsicherheit und Gebäudefestigkeit.
Hintergrund:
Zur Förderung national wertvoller und besonders hochwertiger sächsischer Kulturdenkmale hat der Freistaat Sachsen seit 2013 ein eigenständiges Förderprogramm aufgelegt. Über dieses Programm werden die Mittel zur Komplementärfinanzierung von Bundesförderprogrammen bereitgestellt.
Darüber hinaus werden insbesondere Kirchen, Herrenhäuser und Schlösser, aber auch Garten- und Industriedenkmale erhalten. Für die Bewilligung der Förderung von bedeutsamen Denkmalen ist das Landesamt für Denkmalpflege zuständig. Die Fördermittel werden finanziert aus Mitteln des Freistaates Sachsen auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.
Freitag, der 5. Juni 2020: Vor dem „Black Lives Matter“-Demowochenende
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