Die medizinische Versorgung von Menschen, die im Freistaat Sachsen einen Asylantrag gestellt haben, bleibt zwei weitere Jahre gesichert. Der Freistaat, die Kassenärztliche Vereinigung und die Städte Dresden und Chemnitz verlängern den Betrieb der internationalen Praxen um zwei weitere Jahre. Die bisher bis 31. 12. 2020 befristeten Internationalen Praxen werden zunächst bis Ende 2022 verlängert.
Darauf haben sich die drei Vereinbarungspartner geeinigt. Damit wird eine in einer schwierigen Situation 2015/2016 errichtete, besondere Versorgungsstruktur fortgesetzt. Die Einrichtung und der Betrieb dieser Praxen erfolgt aufgrund des besonderen Umstands einer vorher nicht näher bekannten Zahl von Migrantinnen und Migranten in Erstaufnahmeeinrichtungen und weiteren Unterbringungsmöglichkeiten.
Diese Praxen gewährleisten nach der obligatorischen Erstuntersuchung im Bedarfsfall eine ambulante medizinische Versorgung der Geflüchteten. Der Freistaat hat auch für diesen neuen Zeitraum seine finanzielle Unterstützung im Rahmen einer Restkostenfinanzierung zugesagt.
„Die in den Jahren der großen Flüchtlingsbewegungen begonnene Einrichtung der internationalen Praxen hat sich bewährt und wir sind froh, dass wir sie fortsetzen können“, erklärt Gesundheitsministerin Petra Köpping.
Sie betont: „Es ist für mich keine Frage, dass zu uns kommende Menschen vom ersten Tag an einen Anspruch auf eine medizinische Versorgung haben, wenn dies nötig ist. Ich danke der Kassenärztlichen Vereinigung für ihre Unterstützung und dem gesamten medizinischen Personal, dass sie sich dieser auch kulturell sehr sensiblen Aufgabe mit solchem Engagement und Enthusiasmus annehmen.“
Die Kassenärztliche Vereinigung betreibt die beiden Praxen in den Räumlichkeiten der Bereitschaftsdienstpraxis auf dem Gelände des Universitätsklinikums Dresden und im Klinikum Chemnitz. In Leipzig gab es eine internationale Praxis nur bis zum Ende des Jahres 2016.
Die Zahl der Behandlungsfälle zeigt, dass diese gesonderten Einrichtungen, die insbesondere auf eine kultursensible medizinische Versorgung eingerichtet sind, weiter ihre Berechtigung haben. Jährlich werden insgesamt rund 20.000 Behandlungen durchgeführt.
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