Nach Ansicht des sächsischen Energieministers Wolfram Günther bürden die von der Bundesregierung und den Bergbauunternehmen verhandelten Vereinbarungen zum Kohleausstieg dem Freistaat Sachsen ein unkalkulierbares finanzielles Risiko auf.
„Ich halte es für höchst bedenklich, dass es keine Festlegungen zur Finanzierung von Ewigkeitslasten gibt, etwa im Bereich des Grundwassers und der Oberflächengewässer. Hier tickt für den Freistaat eine finanzielle Zeitbombe. Das muss im Kohleausstiegsgesetz unbedingt nachgebessert werden“, so Günther.
Sachsen soll im Rahmen der Verträge zwischen Bund und Kohleunternehmen Zugriff auf eine treuhänderisch zu verwaltende Summe in Höhe von 1,75 Milliarden Euro bekommen. Zudem sollen im Zuge des Strukturstärkungsgesetzes etwa zehn Milliarden Euro nach Sachsen fließen, um die Folgen des Strukturwandels in den Braunkohlerevieren abzufedern.
Gleichzeitig liegen die geschätzten Kosten zur Finanzierung der Bergbaufolgen allein für den Wasserhaushalt bei einem Vielfachen der 1,75 Milliarden Euro. Günther befürchtet, dass der Freistaat diese Ewigkeitskosten selbst tragen muss. In der Verantwortung dafür seien aber die Kohleunternehmen sowie für die Altlasten aus DDR-Zeiten der Bund.
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