Auch in diesem Jahr wurden alle vom Freistaat Sachsen unterstützten Anträge zum Programm „National wertvolle Kulturdenkmäler“ der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Monika Grütters, berücksichtigt. Wie die Bundesregierung mitteilte, werden von insgesamt sechs Millionen Euro 413 000 Euro für vier sächsische Kulturdenkmäler bereitgestellt. Der Freistaat wird aus dem Sonderprogramm Denkmalpflege einen Zuschuss in gleicher Höhe zahlen.

Mit den Mitteln sollen die wertvollen Seidentapeten des Chinesischen Kabinetts im Schloss Wildenfels (Erzgebirgskreis) und der Fußboden im Betsaal der Evangelischen Brüder-Unität – Herrnhuter Brüdergemeine (Landkreis Görlitz) restauriert werden. In der Landeshauptstadt Dresden sollen unter anderem wertvolle Grabmale und Grufthäuser auf dem Evangelisch-Lutherischen Johannisfriedhof und dem Evangelisch-Lutherischen Eliasfriedhof, dem ehemaligen Friedhof der Frauenkirche Dresden, aufgearbeitet werden.

Bei den Maßnahmen handelt es sich um die Fortführung bereits begonnener und durch das Programm geförderte Vorhaben.

„Ich freue mich, dass wir erneut Bundesmittel für unser großes bauliches Erbe erhalten. Für die Empfänger ist die Fortführung der begonnenen Vorhaben außerordentlich wichtig“, sagte Staatsminister Thomas Schmidt.

Hintergrund:

Ziel des Denkmalpflegeprogramms „National wertvolle Kulturdenkmäler“ ist die Restaurierung und Instandhaltung bedeutender Baudenkmäler. Durch das bereits seit 1950 bestehende Programm sind bislang rund 700 Kulturdenkmäler in ganz Deutschland erhalten und restauriert worden. Der Bund unterstützt mit dem Denkmalpflegeprogramm „National wertvolle Denkmale“ und mit „Denkmalschutzsonderprogrammen“ den Erhalt wertvoller Denkmale bundesweit.

Diese Programme werden mit dem im Staatsministerium für Regionalentwicklung angesiedelten Sonderprogramm Denkmalpflege kofinanziert. Die Kofinanzierung erfolgt regelmäßig in gleicher Höhe zu den Bundesmitteln. Das Denkmalpflegeprogramm wird jährlich aufgelegt und vom Bundesverwaltungsamt bewilligt. Die Denkmalschutzsonderprogramme werden in unregelmäßiger Folge aufgelegt.

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