Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) begrüßt das gestrige Urteil des US-Bundesgerichts in San Franzisko gegenüber der US-Umweltbehörde EPA. Das Gericht stellte fest, dass das EPA die Risiken des Dicamba-Pestizids „erheblich unterschätzt“ und „andere Risiken nicht vollständig anerkannt“ habe. Das EPA hätte Ende 2018 bei der Erteilung der bedingten Zulassung von Dicamba mehrere Fehler gemacht, heißt es in der Entscheidung des Gerichts. Die Folge ist, dass die Verkaufszulassung von Dicamba in den USA nun vorläufig aufgehoben ist.
„Das ist ein bahnbrechendes Urteil im Streit um das Dicamba-Pestizid in den USA. Obwohl die Umweltbehörde wusste, dass auch neuere Dicamba-Mittel flüchtig sind, so dass sich das Herbizid in gewissen Wetterlagen weit verbreiten und andere Nutzpflanzen und Naturräume erheblich schädigen kann, hat sie 2018 die Dicamba-Zulassung unter bestimmten Auflagen verlängert.
Dem hat das US-Berufungsgericht nun einen Strich durch die Rechnung gemacht. Bayer, die BASF und Corteva Agriscience müssen den Verkauf ihrer Dicamba-Mischungen einstellen – das begrüßen wir sehr,“ so Annemarie Volling, Gentechnik-Expertin der AbL.
Volling weiter: „Wir fordern Bayer auf, den Verkauf ihrer Dicamba-resistenten Soja- und Baumwoll-Pflanzen in den USA umgehend zu stoppen und betroffene Farmer zu entschädigen, die bereits Dicamba-resistentes Saatgut für dieses Jahr erworben haben. Den beteiligten Firmen Bayer, BASF und Corteva Agriscience ist die Dicamba-Problematik seit langem bekannt. Sie können sich nicht rausreden, sondern müssen jetzt Fairness zeigen und Verantwortung übernehmen.
Zudem sind auch die Farmer, deren Ernte durch Dicamba geschädigt wurde und die Bayer deshalb verklagt haben, rasch zu entschädigen. Laut Bayer sind es 170 Klagen. Die drei Konzerne müssen das Antragsverfahren auf Verlängerung der Dicamba-Zulassung in den USA ab 2021 umgehend zurückziehen“.
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