Im Rahmen des sogenannten Bildungspaketes wird eine gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schulen und Kindertageseinrichtungen vollständig finanziert. Aktuell und zunächst bis zum 31. Juli 2020 gilt jedoch: Auch, wenn die Mahlzeit nach Hause geliefert wird, werden die Kosten für das Mittagessen (ohne Lieferkosten, Verpackungskosten, o. ä.) übernommen.

Sabine Edner, Geschäftsführerin des Leipziger Jobcenters sagt: „Bisher haben überraschend wenige Eltern das Angebot angenommen und wir wissen nicht so recht warum. Alle die für Ihre Kinder einen Anspruch auf die Kostenübernahme haben, sollten darüber auch Bescheid wissen. Das sind zwischen 50 und 100 Euro je Monat und Kind, die wir übernehmen können.“

Voraussetzung ist, dass Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres anspruchsberechtigt auf Leistungen des Bildungspaketes sind. Das sind Berechtigte auf Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt und Asylbewerberleistungen.

Anspruchsberechtige Personen können über www.leipzig.de/mittagessenversorgung-but einen Essensversorger auswählen und die tägliche Versorgung vereinbaren.

Die Auszahlung der Kosten (ohne Lieferkosten, Verpackungskosten) erfolgt im Rahmen der Bildungs- und Teilhabeleistungen nach Eingang der Rechnung direkt an den Anbieter.

Fragen rund um das Bildungs- und Teilhabepaket beantworten für Empfänger/-innen von Arbeitslosengeld II/Sozialgeld:
das Jobcenter Leipzig, E-Mail: jobcenter-leipzig.team533@jobcenter-ge.de,   Telefon: 0341 913 – 10705 und für Empfänger/-innen von Wohngeld/Kinderzuschlag, Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt und Asylbewerberleistungen
das Sozialamt der Stadt Leipzig,  E-Mail: but.sozialamt@leipzig.de, Telefon: 0341 123 6501.

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