Die Grund- und Förderschulen sowie Kinderkrippen und Kindergärten, die im Schuljahr 2020/2021 vom EU-Schulprogramm für Obst, Gemüse und Milch profitieren, stehen fest. Sie wurden auf der Internetseite www.schulobst-milch.sachsen.de veröffentlicht.
Sachsens Landwirtschaftsminister Wolfram Günther freut sich über das große Interesse an der kostenlosen Extraportion Obst, Gemüse und Milch. „Auch im vierten Jahr des Programms sind zahlreiche Bewerbungen eingegangen. Hier gibt es zusätzliche Vitamine und interessante pädagogische Angebote wie Besuche auf einem Bauernhof. Damit wird gesunde Ernährung in den Schul- und Kita-Alltag integriert.
Außerdem probieren Kinder nicht nur viele Obst- und Gemüsesorten, sondern erfahren auch, wo und wie diese Produkte erzeugt werden. Nicht zuletzt profitieren auch regionale Produzenten vom Programm“, so der Minister.
Am Programmteil Milch können 310 sächsische Grund- und Förderschulen sowie Kinderkrippen und Kindergärten teilnehmen; bei Obst und Gemüse sind dies 410 Grund- und Förderschulen. Die Auswahl der teilnehmenden Einrichtungen erfolgte in Abhängigkeit von den verfügbaren Mitteln entsprechend der Reihenfolge des Eingangs der Bewerbungen.
Alle im Internet veröffentlichten Einrichtungen können jetzt mit einem zugelassenen Lieferanten eine Liefervereinbarung abschließen.
Hintergrund: Ziel des EU-Schulprogrammes ist es, den Verzehr und die Akzeptanz von Obst, Gemüse und Milch bei Kindern zu erhöhen. Mit einer kostenlosen Extra-Portion Obst, Gemüse und Milch soll Kindern gesunde Ernährung schmackhaft gemacht werden. Mit begleitenden pädagogischen Maßnahmen (z. B. Bauernhofbesuche, Projekttage), die den Kindern Kenntnisse über die Landwirtschaft und gesunde Ernährung vermitteln, müssen die Einrichtungen das Programm ergänzen.
Für das EU-Schulprogramm stellt die EU den Mitgliedsstaaten jährlich 250 Millionen Euro zur Verfügung. Die Verteilung der Mittel erfolgt auf Basis der Anzahl der sechs- bis zehnjährigen Kinder in den Mitgliedsstaaten. Sachsen erhält für das Schuljahr 2020/2021 nach der endgültigen Mittelzuteilung rund zwei Millionen Euro. Die ergänzende Finanzierung in Höhe der Umsatzsteuer erfolgt aus Landesmitteln auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.
Den Programmteil „Obst und Gemüse“ können ausschließlich Grund- und Förderschulen nutzen. Der Programmteil „Milch“ steht darüber hinaus Kinderkrippen und Kindergärten offen. Pro Woche können zwei Portionen frisches Obst und Gemüse beziehungsweise Trinkmilch verteilt werden.
Teilnehmer am EU-Schulprogramm für Obst, Gemüse und Milch | http://www.schulobst-milch.sachsen.de
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