Ab dem morgigen 6. Mai sind die über 300 öffentlichen Spielplätze in Leipzig wieder zum Spielen freigegeben. Dies gilt allerdings nur unter Einhaltung von bestimmten Abstands- und Hygieneregeln. Eine entsprechende Lockerung der Corona-Beschränkungen hat der Freistaat mit der Rechtsverordnung vom 30. April beschlossen.
Aktuell werden die Absperrungen an den Spielplätzen schrittweise wieder entfernt. Das Ordnungsamt wird die Nutzung der Spielplätze weiterhin kontrollieren, so dass gegebenenfalls zu stark frequentierte Spielplätze wieder geschlossen werden müssen.
Alle Eltern, Kinder und Jugendliche werden um Unterstützung und ein verantwortungsvolles und vorsichtiges Spielen auf den Spielplätzen gebeten, damit die weitere Ausbreitung des Corona-Virus verhindert werden kann und gleichzeitig eine Nutzung von Spielplätzen möglich ist.
Folgende Grundsätze sind für die Nutzung der Spielplätze zu beachten
1. Zugang ist Personen mit gutem Allgemeinbefinden und ohne grippale Symptome gestattet. Eltern sind angehalten, selbstbestimmt ihrer Verantwortung nachzukommen und Spielplätze nur aufzusuchen, wenn es ihnen und ihren Kindern gut geht.
2. Das allgemein gültige Abstandsgebot (1,5 Meter) ist grundsätzlich einzuhalten. Gruppenbildung sollte nicht befördert werden. Die Eltern halten ihre Kinder dazu an, sich auf dem gesamten Spielplätz zu verteilen. Dies gilt selbstverständlich auch für die Eltern.
3. Finden Eltern einen Spielplatz vor, auf dem bereits sehr viele Kinder spielen, werden sie gebeten, einen anderen aufzusuchen oder zu einem anderen Zeitpunkt wiederzukommen. Eine Liste sämtlicher Spielplätze der Stadt Leipzig steht im Internet auf www.leipzig.de/spielplatz.
4. Die herkömmlichen Regeln für das Husten und Niesen sind einzuhalten. Die Eltern unterstützen ihre Kinder bei der Erlernung und der Einübung dieser Praxis.
5. Das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung wird an solchen Spielgeräten empfohlen, an denen die Einhaltung des Abstandsgebotes aufgrund der Spezifik des Gerätes durch die Kinder im Spiel in Vergessenheit geraten könnte.
6. Risikogruppen werden gebeten, für sich selbst zu überprüfen, ob ein Aufenthalt auf einem Spielplatz erforderlich ist.
7. Regelmäßiges Händewaschen insbesondere vor und nach Nutzung der Spielplätze ist selbstverständlich.
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