In der Woche ab dem 18. Mai 2020 sind Besuche in den sächsischen Justizvollzugsanstalten durch eine nahestehende Person der oder des Gefangenen wieder zugelassen. Die Besucherinnen und Besucher können außerdem durch ein Kind begleitet werden. Aus Infektionsschutzgründen werden die Besuche unter verstärkten Hygieneregeln mit Trennscheibe und mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern durchgeführt. Außerdem muss während des Besuchs eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden, die von den Besucherinnen und Besuchern mitzubringen ist.
Justizministerin Katja Meier: „Die Bediensteten des Justizvollzugs haben in den vergangenen Wochen alles unternommen, um eine Ausbreitung des Coronavirus möglichst zu vermeiden. Ihrem Engagement ist es zu verdanken, dass es in den sächsischen Justizvollzugsanstalten bislang zu keinem problematischen Infektionsgeschehen gekommen ist.
Aber auch die Gefangenen haben mit großem Verständnis auf die teilweise für sie sehr schmerzlichen Einschränkungen bei der Besuchsdurchführung reagiert. Auch ihnen gilt mein Dank für die Besonnenheit und gegenseitige Rücksichtnahme in der aktuellen Situation. Ab kommender Woche sind in einem ersten Schritt Besuche im Justizvollzug unter Auflagen zum Infektionsschutz wieder zugelassen.
Mir ist es besonders wichtig, dass inhaftierte Mütter und Väter wieder ihre Kinder sehen können. Um der besonderen Situation inhaftierter Frauen gerecht zu werden, können in der Justizvollzugsanstalt Chemnitz auch Besuche nahestehender Personen in Begleitung von mehreren Kindern zugelassen werden.“
Um eine Verbreitung des Corona-Virus in den sächsischen Justizvollzugsanstalten einzudämmen, wurden seit 23. März 2020 Besuche in den Justizvollzugsanstalten grundsätzlich ausgesetzt. Hiervon nicht betroffen waren notwendige Besuche durch Anwältinnen und Anwälte. Entsprechende Maßnahmen wurden in allen Bundesländern getroffen.
Dienstag, der 12. Mai 2020: Sachsen lockert ab Freitag zahlreiche Corona-Einschränkungen
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