Am 15. April hat der Oberbürgermeister mittels einer Eilentscheidung eine Aufstockung des Sonderbudgets im Dezernat Allgemeine Verwaltung zur Bewältigung der Corona-Pandemie vorgenommen, der Stadtrat wird diese in der morgigen Ratsversammlung zur Kenntnis nehmen. Neben Corona-bedingten Anpassungsbedarfen in der Betriebsorganisation (u.a. Informationstechnik und Ausstattungsmerkmale) sollen die freigegebenen 5 Mio. € für Schutzbedarfe für Beschäftigte der Stadtverwaltung, aber auch für städtische Eigenbetriebe, Träger und Dienstleister (im Wege der Refinanzierung) Verwendung finden.
Was uns nun aufgrund mehrfacher Nachfrage im Jugendhilfeausschuss bekannt wurde ist die Tatsache, dass Freie Träger entgegen der Beschlusslage bislang leer ausgehen und Schutzbedarfe ausschließlich aufseiten von Verwaltung und städtischen Eigenbetrieben berücksichtigt werden sollen.
Hierzu Stefanie Gruner, verwaltungspolitische Sprecherin der Fraktion:
„Nicht jeder dieser Träger muss zwingend Schutzausrüstung für den Quarantäne-Fall bereithalten, dies wäre ökonomisch und unter aktuellen Marktbedingungen nicht sinnvoll. Es ist aber sinnvoll, Depots vorzuhalten, die von Einrichtungen die unter Quarantäne gestellt werden, genutzt werden. So kann im Quarantäne-Fall schnell auf die notwendige Ausstattung zurückgegriffen werden. Eine Berücksichtigung ausschließlich als Refinanzierungsleistung würde sinnlose Parallelstrukturen aufbauen und unnötige Ausgaben provozieren.
Wir fordern daher auch eine gemeinsame Beschaffung und Lagerung von Schutzmaterial durch die Stadt. Nicht alle Einrichtungen und Träger sind stets gleich betroffen. Besonders im Fall von akuten Ausbrüchen muss aber eine schnelle und unkomplizierte Ausstattung mit entsprechendem Schutzmaterial möglich sein. Dies ist mit einem zentralen Lager am effektivsten möglich. So muss nicht jeder freie Träger eigene Lagerkapazität aufbauen. Abrufen können dann immer die Träger, Eigenbetriebe, Einrichtungen und Behörden, die einen akuten Bedarf haben.”
Michael Schmidt, jugendpolitischer Sprecher und stellv. Vorsitzender des Jugendhilfeausschusses, ergänzt:
„Leipzig hat über 1.500 Plätze in der stationären Kinder- und Jugendhilfe und über 1.600 ambulante Hilfen zur Erziehung. Hinzu kommen über 300 Kindertagesseinrichtungen. Drei Viertel dieser Angebote wird von Freien Trägern erbracht. Dass Teile der Verwaltung nun versuchen, bei der Berücksichtigung von Corona-Schutzbedarfen Freie Träger außen vor zu lassen – und das, obwohl diese in der Eilentscheidung ausdrücklich zu berücksichtigen sind – ist ein Skandal! Hier erwarten wir vom Oberbürgermeister eine klare Ansage in seine Verwaltung und eine damit verbundene Kurskorrektur!“
Die neue Leipziger Zeitung Nr. 78: Wie Corona auch das Leben der Leipziger verändert hat
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