Das Kulturamt der Stadt Leipzig hat die Kleinprojekteförderung im Hinblick auf die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie neu ausgerichtet. Ab sofort können Anträge auf die Förderung von Kleinprojekten der freien Kunst und Kultur gestellt werden, die im digitalen Raum (Internet/TV/Radio) stattfinden. Hierfür stehen rund 40.000 Euro zur Verfügung.
Die Einschränkungen des öffentlichen Kulturlebens treffen auch die Veranstaltungen der freien Szene in erheblichem Ausmaß. Ein Weg, um weiterhin sichtbar zu bleiben, liegt darin, kulturelle Projekte ins Internet zu verlagern. Aktuell entstehen mit großem Ideenreichtum und Enthusiasmus vielfältige neue kulturelle Formate und Angebote für den digitalen Raum. Das Kulturamt möchte diese Vorhaben unterstützen und auf diesem Wege das kulturell-künstlerische Schaffen in Leipzig weiterhin fördern.
Gefördert werden aus aktuellem Anlass entwickelte, nichtkommerzielle Vorhaben mit kulturell-künstlerischem Charakter, die im digitalen Raum stattfinden und auf diesem Wege öffentlich zugänglich bzw. sichtbar werden. Als Kleinprojekte gelten Vorhaben mit Gesamtaufwendungen von maximal 1.500 Euro.
Hinweise zur Antragstellung
Anträge auf Kleinprojekteförderung müssen schriftlich und unter Verwendung des dafür vorgesehenen Formulars an die Stadt Leipzig/Kulturamt gerichtet werden. Die Anträge müssen in Papierform mit rechtsverbindlicher Unterschrift eingereicht werden. Insofern Fördermittel zur Verfügung stehen, ist eine Antragsstellung fortlaufend bis zum 15.11.2020 möglich.
Ein Antrag auf Förderung eines Kleinprojekts kann frühestens zehn Wochen, muss aber spätestens vier Wochen vor Beginn des Vorhabens bei der Stadt Leipzig eingegangen sein. Als Referenzdatum gilt der Termin, zu dem das Projekt im digitalen Raum für die Öffentlichkeit sichtbar wird. Verspätet eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden. Deshalb wird bei Bedarf die Benutzung des Fristbriefkastens am Personaleingang des Neuen Rathauses empfohlen. Das Kulturamt bittet darum, von einer persönlichen Abgabe des Antrags abzusehen.
Eine Kleinprojekteförderung kann grundsätzlich jede natürliche oder juristische Person erhalten, die ihren Sitz bzw. Schaffensmittelpunkt in Leipzig hat und gemeinwohlorientiert kulturelle oder künstlerische Vorhaben realisiert. Nicht antragsberechtigt sind Einrichtungen in unmittelbarer oder mittelbarer staatlicher oder kommunaler Trägerschaft sowie Einrichtungen, die vom Freistaat Sachsen und/oder der Stadt Leipzig bereits institutionell gefördert werden.
Alle Anträge auf Kleinprojekteförderung werden in einem Verfahren durch das Kulturamt der Stadt Leipzig unter Berücksichtigung von Förderkriterien für digitale Kleinprojekte formal und inhaltlich geprüft. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Die vollständigen Zuwendungsbestimmungen, das Antragsformular sowie alle notwendigen Informationen sind unter www.leipzig.de/kulturfoerderung unter Kulturförderung beantragen bereitgestellt. Zudem wird empfohlen, sich im Vorfeld der Antragsstellung im Kulturamt beraten zu lassen.
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