Die Freien Wähler Sachsen wollen den Zugang zu einem modernen Gesundheitssystem als Grundrecht in der Sächsischen Verfassung im Artikel 16 verankern. Der Staat soll verpflichtet werden, eine bürgernahe Infrastruktur des Gesundheitswesens ohne Mangel an Ausrüstung als Daseinsvorsorge anzubieten. „Dazu wollen die Freien Wähler nach der Corona-Zeit mit allen Landtagsfraktionen ins Gespräch kommen“, sagt Landesvorsitzender Steffen Große.
Und weiter: „Spätestens die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig ein funktionierendes Gesundheitssystem ist und welche Mängel es noch gibt. Mit der Verankerung der Gesundheitsversorgung als Grundrecht in der Verfassung hat jeder Sozial- und Gesundheitsminister in den Haushaltsverhandlungen ein neues starkes Argument gegenüber dem Finanzminister.“
Konkret nötig: Die ärztliche Versorgung muss flächendeckend gesichert sein, landeseigene Notfallreserven bei notwendigen medizinischen Bedarfsgütern wie Schutzausrüstung müssen angelegt sein. Die mangelfreie Ausrüstung muss auf dem neuesten Stand sein und möglichst in Sachsen hergestellt werden. Die Budgetierung gehört aufgehoben. Wartezeiten müssen verkürzt werden. 2-Klassen-Medizin darf es nicht geben.
Der Verfassungszusatz soll lauten: „Jedem Staatsbürger wird der Zugang zu einer modernen Gesundheitsversorgung garantiert.“
Keine Kommentare bisher