Bis zum Ende der 16. Kalenderwoche 2020 wurden von der Zentralen Bußgeldbehörde wegen Verstößen gegen die Corona-Schutz-Bestimmungen des Freistaates Sachsen 58 Bußgeldbescheide erlassen. Dies geht aus dem Fazit des Ordnungsamtes in der Beratung des Verwaltungsstabs der Stadt Leipzig hervor. Insgesamt ergab sich eine Bußgeldhöhe von 8.805 Euro.
Schwerpunkte der Kontrollen im Rahmen der 1. Rechtsverordnung waren das Verlassen der häuslichen Unterkunft ohne triftigen Grund (Paragraf 2 SächsCoronaSchVO) sowie Verstöße gegen die Untersagung von Veranstaltungen/Ansammlungen (Nr. 1 der Allgemeinverfügung) und gegen die Schließung von Geschäften, die grundsätzlich geschlossen sind (Nr. 2 der Allgemeinverfügung).
Die Kontrollen und Ansprachen zur Umsetzung der Corona-Richtlinien erfolgen täglich durch Polizeibeamte und bis zu 150 bis 170 Mitarbeitern des Ordnungsamtes mit Unterstützung aus anderen städtischen Bereichen. Im Zusammenhang mit dem Vollzug des Infektionsschutzgesetzes und aller darauf fußenden Allgemeinverfügungen und Verordnungen werden vor Ort keine Verwarn- oder Bußgelder kassiert. Kommt es zu Maßnahmen, dann sind damit Platzverweise oder schriftliche Anzeigen gemeint. In aller Regel hat die Aufklärung und Information Vorrang.
Die Vollzugsbediensteten können sich ausweisen und sind regelmäßig an ihrer blauen Dienstkleidung mit der Aufschrift „Polizeibehörde“ zu erkennen. Allerdings sind auch Bedienstete im Stadtgebiet unterwegs, die keine Uniform tragen. Gemäß Paragraf 11 SächsPBG haben sie sich auf Verlangen des Betroffenen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit auszuweisen.
Im Zeitraum vom 20. bis 23. April wurden durch das Ordnungsamt 3.225 Kontrollen und 431 Maßnahmen zur Umsetzung der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 17. April registriert.
Die neue Leipziger Zeitung Nr. 78: Wie Corona auch das Leben der Leipziger verändert hat
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