Die Unabhängige zentrale Vertrauens- und Beschwerdestelle für die Polizei in Sachsen hat ihren Jahresbericht 2019 vorgelegt. Insgesamt sind im vergangenen Jahr 276 Beschwerden an die Beschwerdestelle gerichtet worden. Dabei handelt es sich um 266 Bürgerbeschwerden und um zehn Beschwerden von Polizeibediensteten. Dies bedeutet einen leichten Anstieg gegenüber dem Vorjahr. 2018 waren insgesamt 231 Beschwerden registriert worden.
Die Unabhängige zentrale Beschwerdestelle der sächsischen Polizei wurde 2016 beim Innenministerium eingerichtet, und ist zum 1. Juni 2019 nunmehr als Unabhängige zentrale Vertrauens- und Beschwerdestelle für die Polizei bei der Sächsischen Staatskanzlei angesiedelt. Sie steht Bürgerinnen und Bürgern sowie Polizeibediensteten als Anlaufstelle für Beschwerden und sonstige Anliegen zur polizeilichen Arbeit zur Verfügung.
Die Beschwerdestelle ist eine wichtige und bewährte Institution, weil sie dazu beiträgt, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die sächsische Polizei zu stärken.
»Die im Jahr 2019 eingereichten Beschwerden konnten im Sinne einer bürgerfreundlichen Arbeit zu ca. 65 Prozent nach einem Monat und zu weiteren ca. 29 Prozent innerhalb von zwei Monaten mit einer Antwort an die Beschwerdeführenden abgeschlossen werden«, sagte Dirk Bölter, Leiter der Unabhängigen zentralen Vertrauens- und Beschwerdestelle für die Polizei.
Im Ergebnis der Prüfung der Beschwerden erwiesen sich von den 276 Beschwerden 104 als »teilweise begründet« (79) oder »begründet« (25)
Als Kritikpunkte dieser Beschwerden erwiesen sich insbesondere Verhaltensaspekte wie:
• unangemessenes Verhalten von Polizeibediensteten hinsichtlich der Wortwahl und des Auftretens gegenüber den Bürgern;
• In Einzelfällen das Unterlassen des Vorzeigens des Dienstausweises auf Verlangen des Betroffenen;
• einzelnes Fehlverhalten von Polizeibediensteten im Straßenverkehr.
In Einzelfällen betraf Kritik auch die fachliche Arbeit hinsichtlich:
• einzelner Maßnahmen bei Unfallaufnahmen und der Verkehrsüberwachung;
• der polizeilichen Notrufbearbeitung, insbesondere auch der Kommunikation;
• der Art und Weise der polizeilichen Anzeigenaufnahme einschließlich der Rückkopplung zum Stand der Anzeigenbearbeitung;
• einzelner polizeilicher Ermittlungs- und Eingriffsmaßnahmen.
In 10 Fällen wurden im Zuge der Beschwerden strafrechtliche Ermittlungen gegen Polizeibedienstete eingeleitet und der Staatsanwaltschaft zur Entscheidung vorgelegt.
In fünf Fällen mussten durch die Dienstvorgesetzten disziplinarische Ermittlungen eingeleitet werden.
Im Jahr 2019 wurden zudem 196 sonstige Anliegen bezüglich der polizeilichen Arbeit herangetragen.
Dazu gehörten insbesondere:
• Bitten um polizeiliche Präsenz in bestimmten örtlichen Bereichen oder vermeintlichen Kriminalitätsschwerpunkten;
• Bitten um polizeiliche Verkehrsüberwachung in bestimmten örtlichen Bereichen;
• Bitten zum Erhalt polizeilicher Präventionsmaßnahmen;
• Hinweise und Bitten zur Optimierung der Online-Wache der Sächsischen Polizei, aber auch Lob und Anerkennung für polizeiliche Einsätze und das Handeln einzelner Polizeibediensteter.
Die Zahl der an die Beschwerdestelle gerichteten Beschwerden, ist gemessen auch an den rund 13.000 Polizeibediensteten im Freistaat Sachsen, auf einem niedrigen Niveau. Das spricht für die gute Arbeit der allermeisten Polizeibediensteten.
Erreichbarkeit der Unabhängigen Vertrauens- und Beschwerdestelle für die Polizei:
E-Mail: beschwerdestelle-polizei@sk.sachsen.de
Keine Kommentare bisher